Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat den Beschluss der Landesjustizminister auf der letzten Justizministerkonferenz (vgl. dazu ZAP Anwaltsmagazin 23/2017, S. 1220) zur Haftentschädigung unschuldig Inhaftierter begrüßt. Die Ressortchefs hatten sich dort u.a. für eine deutliche Erhöhung der Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen von derzeit 25 EUR für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung ausgesprochen.

Der DAV fordert bereits seit Langem eine Erhöhung der Haftentschädigung. "Eine Haftentschädigung von derzeit 25 EUR pro Tag ist deutlich zu gering und muss mindestens vervierfacht werden", so der Präsident des Vereins, Ulrich Schellenberg. Auch die Justiz müsse lernen, über ihre Fehler zu sprechen und die angemessenen Maßnahmen ergreifen, um die Schäden wieder auszugleichen.

Es sei, so der DAV, besonders begrüßenswert, dass die Landesjustizminister erkannt hätten, dass Betroffene zudem eine staatliche Hilfe in Form einer "Nachsorge" benötigten. Unschuldig Inhaftierte müssten nach ihrer Entlassung aus dem Gefängnis wieder in die Gesellschaft integriert werden. Es sei nicht nachvollziehbar, warum rechtmäßig Inhaftierte nach ihrer Entlassung oft einen Bewährungshelfer zur Unterstützung bekämen, unschuldig Inhaftierte hingegen keinerlei Ansprechpartner hätten.

Der DAV schlägt daher vor, den Betroffenen einen besonderen fakultativen "Helfer für Justizopfer" zur Seite zu stellen. Dieser könne als Ombudsmann bei den Justizministerien der Länder angegliedert sein und den Betroffenen beispielsweise bei der Suche nach einer Wohnung und Arbeitsstelle helfen. Der DAV regt zusätzlich an, sich auch grundsätzlich Gedanken über das komplexe und langwierige Entschädigungsverfahren der Haftentschädigung zu machen und es zu vereinfachen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer solle deutlich reduziert werden, um den Betroffenen die dadurch bewirkte psychische Belastung zu ersparen.

[Quelle: DAV]

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