Die EU-Kommission möchte den Gründen für Arbeitslosigkeit junger Menschen nachspüren und plant deshalb, sog. Werdegang-Nachverfolgungssysteme zu errichten, um so geeignetere Lösungsansätze für die Verbesserung der Beschäftigungsquote von Studienabsolventen zu finden. Das Wissen darüber, was junge Menschen nach ihrem Abschluss machen, sei unerlässlich, um die Gründe für die Arbeitslosigkeit bestimmter Regionen oder auch in bestimmten Fachrichtungen zu verstehen, heißt es in dem Vorschlag. Zwar gebe es in einigen Mitgliedstaaten bereits entsprechende Datenerhebungen, in vielen Teilen der Europäischen Union fehle es jedoch an belastbaren Daten. Zudem fände unter denjenigen Ländern, die solche Nachfolgesysteme bereits entwickelten, kein Austausch statt und die vorhandenen Daten seien nicht vergleichbar.
Erhoben werden sollen neben Angaben zum Studienfach und zum Studium selbst auch relevante Daten zum nachfolgenden Einstieg ins Berufsleben, etwa zum Arbeitsvertrag und zum Einkommen sowie zur Frage, inwieweit der Studiengang mit der Beschäftigung korreliert.
Der Bundesrat, der sich in seiner letzten Sitzung vor der Bundestagswahl noch mit dem Vorhaben befasst hatte, äußerte sich in seiner Stellungnahme äußerst kritisch zu dem Projekt (vgl. BR-Drucks 432/17 [B]). Zwar erkennt er das Ziel an, die Verfügbarkeit von Daten zum Werdegang von Personen nach ihrem Hochschul- oder Berufsbildungsabschluss in Europa zu verbessern. Derartige Daten könnten u.a. bei der Gestaltung und Weiterentwicklung der Bildungssysteme helfen. Nach Ansicht der Länderkammer gibt es für die Harmonisierung dieser Systeme auf europäischer Ebene jedoch keine Rechtsgrundlage. In seiner Stellungnahme vom 22. September, die direkt an die EU-Kommission übermittelt wurde, bezweifelt der Bundesrat zudem die Machbarkeit des Vorhabens und verweist auf den erheblichen zusätzlichen Aufwand, der mit der Errichtung bzw. dem Aufbau solcher Systeme verbunden ist. Aus- und Fortbildungseinrichtungen sowie Hochschulen litten bereits jetzt unter der wachsenden Verwaltungslast.
Für kaum zu realisieren halten die Länder auch den Aspekt der erforderlichen Vergleichbarkeit der Daten. In Deutschland brächte bereits der Vergleich bildungsstatistischer Daten der einzelnen Bundesländer beachtliche Herausforderungen mit sich. Im europäischen Maßstab wären die Schwierigkeiten noch weitaus größer. Zudem seien die datenschutzrechtlichen Bedenken erheblich. Der Bundesrat plädiert deshalb dafür, dass sich die EU bei den Werdegang-Nachverfolgungssystemen auf die Förderung des Erfahrungs- und Informationsaustausches sowie der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten beschränkt.
[Quelle: Bundesrat]