(BGH, Urt. v. 31.10.2018 – IV ZR 313/17) • Der im Rahmen einer Stufenklage von dem Pflichtteilsberechtigten geltend gemachte Anspruch auf Auskunft durch Vorlage eines privatschriftlichen Nachlassverzeichnisses hemmt grds. auch die Verjährung des Anspruchs auf Auskunft durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses. Die Auskunftsansprüche aus § 2314 Abs. 1 S. 1, 3 BGB entspringen dem gleichen Lebenssachverhalt und dienen dem gleichen Endziel; zudem sind sie auch materiell-rechtlich wesensgleich.

ZAP EN-Nr. 705/2018

ZAP F. 1, S. 1276–1276

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