In seiner vorletzten Sitzung vor dem Jahreswechsel hat der Bundesrat am 29.11.2019 noch zahlreiche Gesetzesvorhaben gebilligt, einige aber auch an den Vermittlungsausschuss überwiesen.
Insgesamt 30 Gesetze aus dem Bundestag erhielten die Zustimmung der Länder, angehalten wurde allerdings der gesamte steuerrechtliche Teil des sog. Klimapakets. Ohne Beanstandung passierten hingegen das Bundes-Klimaschutzgesetz, das Brennstoffemissionshandelsgesetz und das Luftverkehrsteuergesetz den Bundesrat. Ebenso gebilligt wurden weitere wichtige Vorhaben der Regierungskoalition: die Angehörigen-Entlastung vom Elternunterhalt, die Reform des Sozialen Entschädigungsrechts im neuen SGB XIV, die Förderung der Elektromobilität im Jahressteuergesetz und die weitgehende Abschaffung des Solidaritätszuschlags.
In Kraft treten können zudem die Vorhaben zur Reform der beruflichen Bildung, zur – besonders von der Anwaltschaft kritisierten – Modernisierung des Strafverfahrens, zur Digitalen Versorgung, zur Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten für Flüchtlinge, zur Umsetzung der EU-Geldwäscherichtlinie und der EU-Aktionärsrechterichtlinie sowie die Änderungen im Straßenverkehrsrecht.
Keine Einwendungen hat der Bundesrat auch gegen Regierungspläne zur Entlastung für Betriebsrenten von der sog. Doppelverbeitragung, zu Nachbesserungen an der Mietpreisbremse und zur Wiedereinführung des Meistertitels für bestimmte Handwerksberufe. Ausführlich nahmen die Länder Stellung zu noch laufenden Vorhaben für einen fairen Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung und zur Verteilung der Maklerkosten bei Immobilienverkäufen.
Zusätzlich beschloss der Bundesrat in dieser Sitzung, vier eigene Initiativen beim Bundestag einzubringen: Vorschläge zum besseren Schutz von Politikern vor Bedrohungen im Internet, zur gezielteren Ahndung antisemitischer Straftaten, zur Bekämpfung von Mietwucher und zum beschleunigten Bau von Flüchtlingsunterkünften.
Handlungsbedarf sieht die Ländervertretung auch bei der Umsetzung der europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DGSVO), dem Schutz von Gesundheitsdaten, der Stärkung der medizinischen Rehabilitation und hochwertigen flächendeckenden Krankenhausversorgung sowie bei der Geburtshilfe. Hierzu beschloss er jeweils Entschließungen, die sich an die Bundesregierung richten.
Neu vorgestellt wurden einzelne Landesanträge zum Kinderschutz, zum Online-Register im Gesellschaftsrecht, zum vereinfachten Bauen im Außenbereich, zum Verbot von Silvester-Feuerwerk sowie zu Verbesserungen für Windkraftprojekte.
[Quelle: Bundesrat]