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ZAP 3/2017, Praktische Fragen zur Trunkenheitsfahrt nach ... / b) Alkohol in der Atemluft

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aa) Atemalkoholmessung

Eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 1 StVG liegt auch vor, wenn der Betroffene 0,25 mg/l Alkohol oder mehr in der Atemluft hat. Nach Einführung dieses Tatbestandsmerkmals hat in der Praxis in den letzten Jahren die Atemalkoholmessung zugenommen (zur Verwertbarkeit einer Messung s. unten IV.).

 

Hinweis:

Die Umrechnung der Atemalkoholkonzentration in eine BAK ist unzulässig (BGHSt 46, 358; NStZ 1995, 539; KG VRS 113, 52 = DAR 2008, 273; OLG Zweibrücken VRS 102, 117; Hentschel/König/Dauer/König, a.a.O., § 316 StGB Rn 52a m.w. N.).

Bei der Atemalkoholmessung wird mittels überwiegend digital anzeigender Atemalkoholtestgeräten die Atemalkoholkonzentration eines Beschuldigten gemessen (wegen der Einzelheiten zu diesem Messverfahren Burhoff/Burhoff/Boettger, OWi, Rn 3809 ff.; s. auch Hentschel/König/Dauer/König, § 24a StVG Rn 16; Burhoff/Grün/Schuff, a.a.O., § 2 Rn 105 ff. BGHSt 46, 358 = NZV 2001, 267 m.w.N.). Das Testergebnis stellt sodann die in "g" oder "mg" bestimmte Äthylalkoholmenge in einem bestimmten Atemvolumen dar. Um einfach und mobil durchzuführende derartige Verkehrsüberwachungsmaßnahmen zu ermöglichen, steht der Alcotest insbesondere Polizeibeamten zur Überwachung des Verkehrs und der Verkehrstüchtigkeit der Teilnehmer zur Verfügung.

bb) Körperliche Untersuchung/Belehrung

Bei einem Atemalkoholtest handelt es sich nicht um eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten gem. § 81a Abs. 1 StPO (Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 81a Rn 11 unter Verweis auf BGH VRS 39, 184; BayObLG NJW 1963, 772; OLG Schleswig VRS 30, 344). Das ist deshalb von Bedeutung, weil ausschließlich körperliche Untersuchungen i.S.d. § 81a StPO erzwungen werden dürfen und nur dann eine Verpflichtung des Verkehrsteilnehmers zur aktiven Beteiligung besteht. Ausschließlich in diesem Rahmen sind Zuwiderhandlungen, die sich gegen Maßnahmen ...

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