Zusammenfassung
Hinweis der Redaktion:
Wie Ihnen sicherlich schon aufgefallen sein wird, sind in der Rubrik „Rechtsprechung” die sog. ZAP EN-Nr. zum 1.1.2024 entfallen. Die Rechtsprechung wird seitdem nach Jahrgang und Heftseite zitiert, z.B. ZAP 2024, 9.
1 Juristen zeigen Einigkeit gegen rechtsextremistischen „Masterplan”
Nachdem Anfang Januar investigative Journalisten ein Treffen rechtsgerichteter Politiker – darunter Mitglieder der AfD und der sog. Werteunion – aufgedeckt haben, auf welchem Wege diskutiert worden sein sollen, Menschen mit ausländischen Wurzeln massenhaft zu deportieren, hat sich eine Reihe juristischer Organisationen mit einem Statement geschlossen gegen diese Pläne positioniert. Die Juristen verurteilen diesen „rechtsextremistischen Masterplan” aufs Schärfste, hieß es in einer am 15. Januar veröffentlichten Pressemitteilung, die u.a. von der Bundesrechtsanwaltskammer, dem Deutschen Anwaltverein, zwei Richtervereinigungen sowie dem Deutschen Juristinnenbund unterzeichnet worden war.
Das Treffen der Rechtsextremen in Potsdam dürfe sich in der Rückschau nicht als „zweite Wannseekonferenz” entpuppen, heißt es in der Erklärung. Die unterzeichnenden juristischen Organisationen stellen sich entschlossen gegen das skizzierte Konzept und das dahinterstehende Menschen- und Weltbild, das nicht nur unzähligen in Deutschland tätigen Juristinnen und Juristen, sondern allen Menschen hierzulande nicht wiedergutzumachenden und dauerhaften Schaden zufügen würde, erläutern die Unterzeichner. Der Plan, Menschen massenhaft auszuweisen, sei mehr als nur eine „schauerliche Vision”. Es sei ein Angriff auf die Verfassung und den liberalen Rechtsstaat. Die massenhafte Deportation von Menschen aus Deutschland dürfe nie wieder Realität werden. Die gesetzliche Legitimation solcher Fantasien müsse mit allen juristischen und politischen Mitteln verhindert werden.
Die Stellungnahme der juristischen Organisationen reiht sich ein in einen breiteren Protest, der nach dem Bekanntwerden der rechtsextremen Pläne laut geworden ist. So haben mittlerweile in vielen deutschen Städten zehntausende Menschen gegen Rechts demonstriert. Im politischen Berlin sind erneut von verschiedenen Seiten Forderungen nach einem Verbot der AfD laut geworden. Speziell gegen diesen Schritt haben sich allerdings auch etliche Skeptiker zu Wort gemeldet. Sie verweisen auf das vor dem BVerfG gescheiterte NPD-Verbotsverfahren und befürworten eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der AfD.
[Quellen: BRAK/DAV/DRB/djb]
2 Vereinfachte Abschiebungen und schnellere Einbürgerungen beschlossen
Mitte Januar hat der Deutsche Bundestag zwei wichtigen ausländerrechtlichen Reformvorhaben der Bundesregierung zugestimmt:
Am 16. Januar beschloss er neue Regelungen zur schnelleren Rückführung von nicht bleibeberechtigten Ausländern; am 17. Januar gab er „grünes Licht” für die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts. Das sog. Rückführungspaket sieht ein Bündel an Maßnahmen vor, die eine konsequentere Durchsetzung der Ausreisepflicht von nicht bleibeberechtigten Personen vorsehen. Dabei geht es auch um eine schnelle Abschiebung von Straftätern und Gefährdern. Künftig gilt danach:
- Die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams wird von derzeit 10 auf 28 Tage verlängert. Damit erhalten die Behörden mehr Zeit, um eine Abschiebung vorzubereiten.
- Bei Personen, die mindestens zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wurden, wiegt das Ausweisungsinteresse künftig besonders schwer, was ihre Abschiebung vereinfacht.
- Die Ausweisung von Mitgliedern krimineller Vereinigungen wird deutlich erleichtert, indem sie künftig unabhängig von einer individuellen strafgerichtlichen Verurteilung wird, sofern hinreichende Tatsachen vorliegen, die eine Mitgliedschaft in der kriminellen Vereinigung belegen.
- Künftig besteht für die Behördenvertreter die Möglichkeit zum Betreten weiterer Räume in Gemeinschaftsunterkünften, um sicherzustellen, dass eine abzuschiebende Person auch tatsächlich angetroffen wird.
- Abschiebungen werden bei Ausreisepflichtigen in Haft nicht mehr angekündigt. Ebenso ist die einmonatige Ankündigungspflicht für Abschiebungen, denen eine mindestens einjährige Duldung vorausging, gestrichen worden.
- Einreise- und Aufenthaltsverbote sind künftig ebenso wie Wohnsitzauflagen und räumliche Beschränkungen sofort vollziehbar.
Am Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Bundestag zuletzt noch Änderungen vorgenommen. So dürfen u.a. Minderjährige und Familien mit Minderjährigen grundsätzlich nicht in Abschiebehaft genommen werden (Ausnahmen hiervon gibt es aber bei minderjährigen Gefährdern oder Jugendstraftätern). Den Betroffenen in Verfahren zur Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam wird künftig eine Pflichtverteidigung zur Seite gestellt – eine Forderung vor allem aus der Anwaltschaft. Eine Verschärfung setzte der Bundestag dagegen bei den Leistungen durch: Asylbewerber erhalten künftig 3 Jahre statt bisher 18 Monate lang die niedrigeren Asylbewerberleistungen.
Sozusagen das Gegenstück zum „Rückführungspaket” bildet das vom Bundestag am 18. Januar beschlossene reformierte Staatsangehörigkeitsrecht. Danach können Zugewanderte künftig in Deutschland sc...