Soweit eine Deckungsanfrage bei einer Rechtsschutzversicherung erforderlich werden sollte, empfiehlt es sich, den Mandanten selbst zu deren Einholung zu veranlassen.

Gerade bei langjährigen Energieversorgungsverträgen wünschen Rechtsschutzversicherer meist die Übersendung der gesamten Korrespondenz der letzten Jahre. Diese ist aber für das konkrete Problem oft nicht relevant bzw. liegt dem Anwalt deshalb auch gar nicht vor. Damit die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung nicht die Aktenlage des Falls selbst übersteigt, sollte der Mandant dies selbst übernehmen.

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