Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Zuständigkeiten von Bundesbehörden an die Neuordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) vorgelegt (BT-Drucks 18/7316). Damit werden die organisatorischen Änderungen der WSV-Reform nachgezeichnet, nach der an die Stelle der bisherigen sieben Wasser- und Schifffahrtsdirektionen eine Behörde getreten ist: Diese Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) hat seit 1.5.2013 ihren Sitz in Bonn und Außenstellen in Kiel, Aurich, Hannover, Münster, Mainz, Würzburg und Magdeburg.

Die bisherigen Wasser- und Schifffahrtsämter erhalten laut Gesetzentwurf zukünftig die Bezeichnung "Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter" und die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes wird zur "Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes".

Die deutsche See- und Binnenschifffahrt ist auf den Erhalt und die Modernisierung eines leistungsfähigen Wasserstraßennetzes elementar angewiesen, schreibt die Regierung zur Begründung. Die Funktionsfähigkeit der bisherigen Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sei jedoch, auch aufgrund begrenzter Personal- und Sachmittel in der alten Struktur nicht mehr im ausreichenden Rahmen bundesweit gesichert. Deshalb habe der Bundestag 2010 die Bundesregierung aufgefordert, ein Konzept zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung zu entwickeln.

[Quelle: Bundestag]

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