Die geplante Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung (SALVO) ist Ende Januar bei einer öffentlichen Anhörung im Bundestagsausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit auf grundsätzliche Zustimmung gestoßen. Mehrere Sachverständige forderten über den Gesetzentwurf hinaus auch eine Privilegierung von Kinderlärm bei Nutzung von Sportanlagen. Auf Kritik stießen dagegen die höheren Grenzwerte in den im Baurecht neu geschaffenen "Urbanen Gebieten".

Die Novelle der SALVO sieht vor, die Richtwerte für die abendlichen Ruhezeiten sowie für die Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 15 Uhr um fünf Dezibel zu erhöhen. Damit würden für diese Zeiten die gleichen Richtwerte wie tagsüber außerhalb der Ruhezeiten gelten. Unberührt bleiben die morgendlichen Ruhezeiten. Der Verordnungsentwurf sieht zudem Richtwerte für die geplante neue Baugebietskategorie "Urbanes Gebiet" vor. Weiterhin soll die Regelung für Sportanlagen, die vor 1991 genehmigt wurden oder die ohne Genehmigung errichtet werden durften, konkretisiert werden. Geregelt werden soll, welche Umbauten oder Änderungen zulässig sind, damit die entsprechende Anlage weiterhin den Altanlagenbonus nutzen kann, der eine Grenzwertüberschreitung ermöglicht.

Der Vertreter des Deutschen Städtetags sprach von einem "deutlichen Fortschritt für den Sport". Das gelte insbesondere für die Regelung zum Altanlagenbonus. Der Verordnungsentwurf trage dem notwendigen Ausgleich zwischen den Interessen jener, die wohnortnah Sport treiben wollten, und berechtigten Ruheinteressen im Großen und Ganzen Rechnung. Kritisch betrachtete er die geplanten Grenzwerte für das neue "Urbane Gebiet". Die vorgeschlagenen 63 dB(A) seien zu hoch, 60 db(A), wie sie auch für Kern-, Dorf- und Mischgebiete vorgesehen sind, seien vorzuziehen.

Ein Lärmgutachter schloss sich der Kritik an den Grenzwerten für das "Urbane Gebiet" an. Er schlug zudem vor, den Altanlagenbonus um ein akustisches Kriterium zu ergänzen, nach dem eine Änderung dann wesentlich ist, wenn der Pegel um mehr als zwei db(A) erhöht wird. Ganz grundsätzlich regte er an, über die Ausgestaltung der Nachtruhezeit, aktuell von 22–6 Uhr, nachzudenken. Seit Einführung habe sich das Freizeitverhalten der Menschen verändert, die Ladenöffnungszeiten ebenfalls und die Sommerzeit sei eingeführt worden. Viele Konflikte ließen sich durch eine Verschiebung entschärfen.

Der Vertreter des Hauseigentümerverbands Haus & Grund Deutschland kritisierte die geplante Anhebung von fünf db(A) innerhalb der Ruhezeiten. Diese falle zu hoch aus, eine Erhöhung um zwei db(A) sei ausreichend. Grundsätzlich sei der Verordnungsentwurf aber ein guter Ausgleich der verschiedenen Interessen. Problematisch sei aber, dass der Altanlagenbonus die Neuinstallation von Lautsprecheranlagen erlauben soll. Dies würde zu Konflikten führen, da die subjektive Wahrnehmung der Anwohner sich dadurch "dramatisch verändere".

Ein Sprecher des Deutschen Olympischer Sportbundes betonte, es sei wichtig, die SALVO jetzt zu ändern, hätten in den vergangenen Jahren doch Problemdruck und Konfliktintensität zugenommen. Dem Kabinettsentwurf beschied er, im Grundsatz einen guten Interessensausgleich vorzunehmen. Dringend geboten sei aber eine Privilegierung von Kinderlärm auch auf Sportanlagen. Die 2011 im Bundes-Immissionsschutzgesetz getroffene Entscheidung, dass Kinderlärm etwa aus Kitas keine schädliche Umwelteinwirkung darstelle, müsse auch auf Sportanlagen übertragen werden, forderte er. Die Änderung sei auch deswegen nötig, weil Sportvereine inzwischen Partner der Ganztagsschulen seien.

Ein weiterer Experte aus einem süddeutschen Baurechtsamt sah in dem Verordnungsentwurf einen neuen Rahmen für die Innenentwicklung von Städten. Sport dürfe nicht vor die "Tore der Stadt" verbannt werden. Er schloss sich dem Vorschlag an, die Nachtruhezeiten anzugehen, indem auf die erste Nachtstunde nach 22 Uhr verzichtet werde.

[Quelle: Bundestag]

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