Parkgebühren sind in den die Geschäftsreiseauslagen regelnden Nr. 7003 bis 7006 VV RVG nicht ausdrücklich aufgeführt. Sie gehören jedoch zu den von Nr. 7006 VV RVG erfassten sonstigen Auslagen anlässlich einer Geschäftsreise (LG Halle/Saale AGS 2009, 60; OLG Düsseldorf a.a.O.; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 23. Aufl., Nr. 7003–7006 VV RVG Rn 37).

 

Praxishinweis:

Dies gilt im Übrigen ebenso für Übernachtungskosten, die zwar früher ausdrücklich in § 28 Abs. 2 S. 2 BRAGO, nicht jedoch jetzt in Nr. 7006 VV RVG, erwähnt werden.

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