(OLG Köln, Urt. v. 10.9.2021 – 6 U 51/21) • Ein auf der Internetseite einer Rundfunkanstalt eingestellter Artikel mit "Tipps zum Stromanbieterwechsel" stellt keine geschäftliche Handlung, sondern einen redaktionellen Beitrag dar, auch wenn darin mit empfehlendem Hinweis auf den Strompreisvergleichsrechner eines dritten Unternehmens verlinkt wird, mit dem der Vergleich "ganz einfach gehe."

ZAP EN-Nr. 121/2022

ZAP F. 1, S. 177–177

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?