Der EuGH hatte im Mai vergangenen Jahres entschieden, dass Suchmaschinenbetreiber wie Google aus ihren Ergebnisseiten Links zu Inhalten löschen müssen, wenn sich ein Nutzer in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sieht. Mit dem Urteil des EuGH blieben aber viele Detailfragen zur Beantragung einer Löschung oder dem Wirkungsbereich offen (vgl. zur Entscheidung auch Göpfert ZAP F. 16, S. 431 ff.). Deshalb hatte der Suchmaschinenbetreiber Google einen Beirat eingesetzt, der das Unternehmen bei der Umsetzung des Urteils beraten sollte. Dem Beirat gehörten neben dem Wikipedia-Gründer Jimmy Wales auch die frühere deutsche Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sowie der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit Frank La Rue an. Weitere Mitglieder waren u.a. José-Luis Piñar, ehemaliger Direktor der spanischen Datenschutzbehörde, Luciano Floridi, Professor für Informationsphilosophie und Informationsethik an der University of Oxford sowie die belgische Professorin Peggy Valcke.
In den Beratungen, die von August bis September 2014 dauerten und in sieben europäischen Hauptstädten stattfanden, sind auch weitere Juristen, Datenschützer und Netzexperten aus mehreren europäischen Staaten angehört worden. In Berlin hatte Google-Verwaltungsratschef Eric Schmid die Runde moderiert.
Der Beirat sollte insbesondere auch eine Antwort auf die Frage finden, wie das Recht einer Person auf Löschung von Suchergebnissen mit dem Recht der Öffentlichkeit auf Information abgewogen werden kann. Monatelang haben die Experten an Vorschlägen für Googles Umgang mit dem EuGH-Urteil gearbeitet. Auf eine einheitliche Linie zu einem "Recht auf Vergessenwerden" konnten sie sich am Schluss dennoch nicht einigen. Verständigt haben sie sich allerdings auf einen Katalog von Kriterien, den Google beim Unterdrücken von Links zu falschen oder kompromittierenden Inhalten über betroffene Personen anwenden soll. Das prominenteste Mitglied des achtköpfigen Beirats, Wikipedia-Gründer Jimmy Wales, protestierte hingegen gegen jeden Versuch, unerwünschte Links in den Ergebnissen einer Google-Suche zu unterdrücken.
Die anderen Experten plädierten mehrheitlich dafür, anhand des Kriterienkatalogs jeden Antrag individuell zu bewerten. Uneins waren sie sich in der Frage, ob Löschanträge von Bürgern regional begrenzt gelten sollten. Die Mehrheit des Beirats befürwortete die Praxis von Google, das Unterdrücken der Links auf die nationalen Angebote – also beispielsweise Google.de – zu beschränken. Die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sprach sich in ihrem persönlichen Votum hingegen dafür aus, die Fundstellen aus allen Google-Angeboten weltweit zu tilgen. "Wenn ich bei der Google-Suche in Europa über Google.com die Artikel wiederfinde, auf die sich der Löschungsanspruch bezieht, wird der Anspruch umgangen", erklärte sie.
Die Mehrheit der Experten betonte in dem Bericht, mit dem EuGH-Urteil sei nicht ein "Recht auf Vergessen" geschaffen worden. Google sei keineswegs verpflichtet worden, "zu vergessen", sondern lediglich dazu, Links aus Suchergebnissen zu entfernen, deren Ergebnisse "inadäquat, irrelevant oder nicht mehr relevant oder exzessiv" seien. Google könne dabei nicht zum Entfernen der Links gezwungen werden, wenn es ein öffentliches Interesse an diesen Informationen gebe.
[Quelle: Red.]