Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) für Verkehrssünder – landläufig auch als "Idiotentest" bezeichnet – soll einer gründlichen Reform unterzogen werden. Dies kündigte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt kürzlich in einem Interview mit der Tagespresse an. Der Test soll künftig mehr Qualität bieten und bei Betroffenen an Akzeptanz gewinnen. Der Bundesverkehrsminister begründete sein Reformvorhaben damit, dass bei der MPU eine "größere Transparenz vonnöten" sei.
Rund 95.000 Autofahrer mussten sich nach Zahlen für 2013 medizinisch-psychologisch begutachten lassen, in den zurückliegenden Jahren waren es ähnlich viele. Die MPU soll den Behörden eine Entscheidung ermöglichen, ob eine Person ihren Führerschein zurückerhalten kann. Bei den meisten Autofahrern, denen er entzogen wurde, war Trunkenheit am Steuer der Grund für die Maßnahme. Auch Fälle von Drogen- oder Medikamentenmissbrauch tauchen immer häufiger in der Statistik auf.
Die MPU wird i.d.R. angeordnet, wenn das Risiko bei einem Autofahrer für eine erneute Auffälligkeit im Verkehr besonders hoch ist. Dies ist bei Verkehrssündern ab 1,6 ‰ der Fall, auch ein erheblicher Verstoß oder wiederholte Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften können im "Idiotentest" münden.
In der Öffentlichkeit und auch bei Fachleuten genießt die Begutachtung allerdings nicht den besten Ruf. In der Vergangenheit ist immer wieder Kritik an der MPU laut geworden. Betroffene berichten des Öfteren von Schikane oder Willkür der Gutachter und beklagen sich auch über mangelnde Transparenz sowie teilweise über überhöhte Kosten.
Im Bundesverkehrsministerium ist man sich dieser Kritik bewusst und hat offenbar auch selbst Mängel festgestellt. Dort gibt man zu, dass es für Betroffene schwierig ist, aus der Fülle der Angebote zum "Bestehen einer MPU" seriöse und kompetente Informationen herauszufiltern, auch seien viele nicht über die Bedingungen für ein positives Gutachten informiert. Zudem wird eine Rechtszersplitterung festgestellt, weil die Fragestellungen zur Veranlassung einer MPU auf verschiedenen Rechtsnormen, Ländererlassen und verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung basieren. Dies führe etwa dazu, dass in den Bundesländern, teilweise auch in verschiedenen Behörden eines Landes, für gleiche MPU-Anlässe verschiedene Fragestellungen formuliert würden.
Deshalb sollen nun das Regelwerk und der Fragenkatalog vereinheitlicht und die Fahreignungsberater amtlich anerkannt werden. Ein Obergutachter soll sich der Beschwerden über MPU-Gutachten annehmen. Auch der Einsatz von Ton- und Videoaufzeichnungen soll Thema sein. Angestrebt wird, die Reform noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen.
[Quelle: Red.]