Im Jahr 2014 sind dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) insgesamt 218 Individualmaßnahmen zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses genehmigt worden und damit sechs mehr als im Jahr davor. Das geht aus einer Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium hervor (BT-Drucks 18/7423). Danach genehmigte die sog. G-10-Kommission den drei Nachrichtendiensten im ersten und im zweiten Halbjahr 2014 jeweils 109 Beschränkungsmaßnahmen in Einzelfällen. Im Jahr davor waren es den Angaben zufolge 97 Einzelmaßnahmen im ersten Halbjahr und 115 im zweiten Halbjahr.
Der Anteil der Beschränkungsmaßnahmen des BfV lag 2014 bei 75 Einzelmaßnahmen im ersten und 73 Einzelmaßnahmen im zweiten Halbjahr 2014, wie es in der Unterrichtung weiter heißt. Im ersten Halbjahr handelte es sich den Angaben zufolge um zwölf neu begonnene und 63 aus dem Jahr 2013 fortgeführte Überwachungen. Im zweiten Halbjahr waren es laut Vorlage 28 neu begonnene und 45 aus dem ersten Halbjahr 2014 fortgeführte Maßnahmen. Den Arbeitsbereich des BND betrafen 2014 im ersten Halbjahr 32 Anordnungen, von denen 26 aus 2013 übernommen wurden, wie aus der Vorlage ferner hervorgeht. Im zweiten Halbjahr seien es 35 Anordnungen gewesen, von denen 21 aus der ersten Jahreshälfte übernommen worden seien. Seitens des MAD wurden der Unterrichtung zufolge im ersten Halbjahr 2014 zwei Maßnahmen – davon eine aus dem Vorberichtszeitraum übernommene – und im zweiten Halbjahr eine neu aufgenommene Maßnahme durchgeführt.
Laut Vorlage betrafen die in den Zuständigkeitsbereich des BfV fallenden Anordnungen – jeweils differenziert nach erstem und zweitem Halbjahr 2014 – insbesondere die Bereiche Islamismus (50 bzw. 47 Verfahren) und Ausländerextremismus (jeweils vier Verfahren) sowie den nachrichtendienstlichen Bereich (19 bzw. 20 Verfahren). Im Bereich Linksextremismus habe es kein Verfahren und im Bereich Rechtsextremismus jeweils zwei Verfahren gegeben. Die Einzelmaßnahmen des BND seien ausschließlich dem islamistischen Bereich zuzuordnen gewesen. Beim MAD habe eine Maßnahme ebenfalls den Bereich Islamismus betroffen, während die andere dem nachrichtendienstlichen Bereich zuzuordnen gewesen sei.
Abgenommen haben im Jahr 2014 die Auskunftsverlangen gegenüber Unternehmen nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz. Das BfV, der BND und der MAD dürfen nach den gesetzlichen Regelungen zur Terrorismusbekämpfung unter bestimmten Voraussetzungen von Luftfahrtunternehmen, Finanzdienstleistern, Post- sowie Telekommunikations- und Teledienstunternehmen im Einzelfall kunden- bzw. nutzerbezogene Auskünfte einholen und technische Mittel zur Ortung aktiv geschalteter Mobiltelefone oder zur Ermittlung der Geräte- oder Kartennummer – sog. IMSI-Catcher – einsetzen. Den Angaben zufolge haben die bundesdeutschen Nachrichtendienste im Jahr 2014 insgesamt 72 derartige Auskunftsverlangen vorgenommen, von denen 163 Personen betroffen waren, sowie 17 IMSI-Catcher-Einsätze mit 21 Betroffenen durchgeführt. Während der Großteil laut Vorlage auf das BfV entfiel, hatte der BND keine der Maßnahmen vorgenommen. Der überwiegende Teil sei auf Auskunftsverlangen gegenüber Telekommunikations- und Teledienstunternehmen sowie Finanzdienstleistern entfallen. Schwerpunkt der Verfahren seien der Bereich Islamismus und nachrangig der nachrichtendienstliche Bereich gewesen.
[Quelle: Bundestag]