Im Jahr 2015 wurden in Deutschland rund 739.500 Personen rechtskräftig verurteilt, das waren 1,2 % weniger als im Jahr 2014 (748.800). Wie das Statistische Bundesamt Anfang Februar mitteilte, ging die Zahl der Verurteilten in Deutschland seit dem Jahr 2007, in dem die Strafverfolgungsstatistik erstmals in allen Bundesländern durchgeführt worden war, kontinuierlich zurück und lag 2015 um rund 18 % unter dem Stand von 2007.
Nach der Art der Straftat dominierten wie in den Vorjahren die verschiedenen Eigentums- und Vermögensdelikte. Wegen dieser Straftaten gab es im Jahr 2015 insgesamt 353.000 Verurteilte. Wegen Straftaten im Straßenverkehr wurden 151.000 Personen verurteilt. Weitere 109.500 Personen wurden wegen Straftaten gegen die Person belangt (u.a. Körperverletzung, Tötungsdelikte). Unter den sonstigen 126.000 Verurteilten dominierten mit 55.900 Personen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Die Struktur der verhängten Sanktionen war im Jahr 2015 ähnlich wie in den Vorjahren. Bei 674.100 Personen (91 % der insgesamt Verurteilten) wandten die Gerichte das allgemeine Strafrecht an und bei 65.300 Personen (9 %) das Jugendstrafrecht. Das stärker am Erziehungsgedanken ausgerichtete Jugendstrafrecht kann auch für Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) angewendet werden, wenn das Gericht eine verzögerte Reife feststellt. 2015 kam es bei annähernd zwei von drei verurteilten Heranwachsenden zur Anwendung.
Innerhalb des allgemeinen Strafrechts überwog 2015 mit 84 % die Geldstrafe als Hauptsanktionsart. So wurden 567.100 Personen mit einer Geldstrafe belegt. Weitere 107.100 Personen (16 %) wurden zu einer Freiheitstrafe verurteilt, die bei 75.300 Personen zur Bewährung ausgesetzt wurde. Entsprechend erhielten 31.800 Verurteilte eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung.
Innerhalb des Jugendstrafrechts dominierten 2015 mit insgesamt 54.800 (84 %) die sog. Zuchtmittel und Erziehungsmaßregeln wie beispielsweise Jugendarrest, Arbeitsauflagen oder Weisungen. 10.600 Personen (16 %) erhielten eine Jugendstrafe, die bei 6.400 zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Das Statistische Bundesamt weist darauf hin, dass Gegenstand dieser Statistik nur die im jeweiligen Berichtsjahr rechtskräftig gewordenen gerichtlichen Entscheidungen sind und zwar unabhängig vom Zeitpunkt der Tatbegehung. Keinen Eingang in die Übersicht findet demgegenüber die (unbekannte) jährliche Gesamtzahl begangener Straftaten oder die Zahl der bei der Polizei angezeigten Straftaten.
[Quelle: Stat. Bundesamt]