Um das Potential und die Chancen, die die Digitalisierung für die Justiz bietet, noch besser als bisher zu nutzen, will die Bundesregierung den elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten weiter ausbauen. Zu diesem Zweck beschloss sie am 10.2.2021 einen vom Bundesjustizministerium (BMJV) erarbeiteten Gesetzentwurf.
Alle Akteure sollten künftig möglichst umfassend und medienbruchfrei mit den Gerichten auf elektronischem Weg kommunizieren können, heißt es in der Begründung des Entwurfs. Das sei bislang nur unzureichend der Fall, weil gegenwärtig hauptsächlich nur Anwälte, Notare sowie Behörden über besondere elektronische Postfächer den elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten nutzten.
Hingegen bestehe derzeit für Bürger, Unternehmen, Organisationen, Verbände sowie andere am Prozessgeschehen Beteiligte, z.B. Sachverständige, Gerichtsvollzieher, Dolmetscher oder speziell für die Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit z.B. auch Sozialverbände, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, nur die Möglichkeit, mittels einer qualifizierten elektronischen Signatur oder über den De-Mail-Dienst elektronische Dokumente bei den Gerichten einzureichen. Sowohl die Nutzung qualifizierter elektronischer Signaturen als auch die Nutzung des De-Mail-Systems seien in der Praxis allerdings kaum verbreitet. Sie wiesen zudem strukturelle Nachteile auf und seien für eine zukunftsweisende, umfassende elektronische Kommunikation nicht geeignet. Die Übersendung eines mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehenen Dokuments etwa eröffne zwar den Kommunikationskanal in Richtung der Gerichte, die Rückadressierung durch das Gericht sei jedoch nicht möglich.
Speziell bei der De-Mail als sicherem Übermittlungsweg bereite die Verwendung eines elektronischen Empfangsbekenntnisses in strukturierter maschinenlesbarer Form Schwierigkeiten. Die Nutzer von De-Mail-Postfächern könnten dies derzeit nur mit einem sehr hohen praktischen und technischen Aufwand umsetzen. Weitere Nachteile ergäben sich aus Unterschieden bei der übermittelbaren Nachrichtengröße: Bereits heute müsse teilweise von der Übermittlung von Dokumenten durch die Justiz an De-Mail-Postfächer abgesehen werden, weil in einigen Fällen die zuverlässig übermittlungsfähige Maximalgröße von De-Mail-Nachrichten überschritten würde.
Zur Lösung dieser Problematik bedarf es nach Auffassung der Regierung daher der Einbindung der genannten Organisationen und Verbände in die sichere elektronische Kommunikation mit den Gerichten. Hierzu sollen die digitalen Zugangsmöglichkeiten zu den Gerichten ausgeweitet werden. Bürger, Unternehmen, Organisationen und Verbände sowie andere professionelle Verfahrensbeteiligte erhalten in Zukunft zum einen die Möglichkeit, möglichst kostenneutral über ein neues besonderes elektronisches Postfach mit den Gerichten auf sicherem Wege zu kommunizieren. Dafür wird ein sog. besonderes elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (kurz: eBO) geschaffen. Das eBO ermöglicht sowohl den schriftformersetzenden Versand elektronischer Dokumente an die Gerichte sowie die Zusendung elektronischer Dokumente durch die Gerichte an die Postfachinhaber. Zum anderen soll die Möglichkeit geschaffen werden, die nach dem ebenfalls auf dem parlamentarischen Weg befindlichen Onlinezugangsgesetz (OZG) zu errichtenden Nutzerkonten des Portalverbundes in die Kommunikation mit den Gerichten einzubinden. Nicht zuletzt werden mit dem Gesetzesvorhaben die Voraussetzungen für die wirksame elektronische Übermittlung von Dokumenten hinsichtlich der Einhaltung bestimmter technischer Anforderungen abgesenkt.
[Quelle: BMJV]