Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) haben die Länder- und Verbändeanhörung zum neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz eingeleitet. Am 20.2.2023 wurde der Gesetzesentwurf dazu veröffentlicht:
Bundesministerin des Innern und für Heimat, Nancy Faeser: „Wir wollen, dass Fachkräfte schnell nach Deutschland kommen und durchstarten können. Bürokratische Hürden wollen wir aus dem Weg räumen. Das ist dringend notwendig. Die Corona-Krise hat die Personalnot in vielen Bereichen von der Industrie über das Handwerk bis zur Pflege massiv verschärft. Wenn Menschen Berufserfahrung oder persönliches Potenzial mitbringen, werden wir es ihnen ermöglichen, sich in Deutschland weiter zu qualifizieren und auf unserem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.”
Den „klassischen” Einwanderungsweg über einen in Deutschland anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss und einen Arbeitsvertrag wird es weiterhin geben. Teil davon ist die Blaue Karte EU, die günstige Bedingungen für Familiennachzug, einen unbefristeten Aufenthalt und den Jobwechsel bietet. Sie soll künftig für noch mehr Fachkräfte mit Hochschulabschluss erreichbar sein. Zudem soll es noch attraktiver werden, für eine Berufsausbildung oder ein Studium nach Deutschland zu kommen und hier zu bleiben. Das stärkt den Bildungsstandort.
Darüber hinaus sollen Menschen aus Nicht-EU-Staaten künftig deutlich mehr Möglichkeiten haben, in Deutschland zu arbeiten. Dies betrifft vor allem Personen, die Berufserfahrung oder weitere Potenziale mitbringen. So wird es künftig ausreichen, wenn jemand die Qualifikation für einen nicht-reglementierten Beruf durch einen ausländischen Berufs- oder Hochschulabschluss und Berufserfahrung nachweist. Die formale Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses wird dann nicht mehr erforderlich sein. Jedoch ist eine Gehaltsschwelle einzuhalten oder der Arbeitgeber muss tarifgebunden sein. Hierdurch werden faire Arbeitsbedingungen sichergestellt.
Wer seinen ausländischen Berufsabschluss in Deutschland anerkennen lassen will, kann das Verfahren künftig erst nach der Einreise einleiten – und damit viel einfacher als bisher. Dafür müssen sich Fachkräfte und Arbeitgeber auf eine Anerkennungspartnerschaft verpflichten. Dies bietet beiden Seiten Vorteile: Der Arbeitgeber kann schneller eine qualifizierte Fachkraft beschäftigen. Und die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer kann das Anerkennungsverfahren in Deutschland nachholen und nebenher schon eine qualifizierte Beschäftigung ausüben.
Drittstaatsangehörige, die noch keinen Arbeitsvertrag in Deutschland haben, sollen mit der Chancenkarte neue Möglichkeiten zur Arbeitssuche erhalten. Die Chancenkarte wird auf Basis eines Punktesystems für max. ein Jahr erteilt. Punkte gibt es dabei z.B. für eine Teilanerkennung des ausländischen Abschlusses, Sprachkenntnisse und Berufserfahrung. Während der Arbeitssuche sollen Probe- oder Nebenbeschäftigungen erlaubt sein. Das macht es Arbeitgebern und potenziellen Beschäftigen einfacher, sich gegenseitig kennenzulernen.
In bestimmten Fällen haben Arbeitgeber nur vorübergehende Bedarfe, unabhängig von besonderen Qualifikationsanforderungen. Hierfür soll eine kurzzeitig befristete Beschäftigung erlaubt werden. Die Anzahl wird kontingentiert und der Schutz der Beschäftigten durch Tarifverträge und eine Sozialversicherungspflicht sichergestellt. Auch weiterhin können Menschen aufgrund der bewährten Westbalkanregelung nach Deutschland kommen. Das Kontingent hierfür soll deutlich angehoben werden.
Der Entwurf für das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist abrufbar unter: www.bmi.bund.de/19519112
[BMI]