Die steuerrechtliche Optimierung von Abfindungsvergleichen unter Einbeziehung von Schadensersatzleistungen (vgl. Meier NZA 2018, 1120) weist hohe Risiken auf, will deshalb gut durchdacht und zusätzlich durch einen Steuerberater nach gründlicher Prüfung abgesegnet sein. Dies gilt insbesondere bei kreativen Gestaltungsansätzen, die – salopp formuliert – das Vorstellungsvermögen des durchschnittlichen Sachbearbeiters in der Finanzverwaltung übersteigen und deshalb berechtigterweise dessen kritische Prüfung und ein Nachfragen erzwingen.

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