In den vergangenen Wochen ist wieder eine Reihe von Neuregelungen in Kraft getreten. Sie betreffen vorwiegend das Waffenrecht, die Zuwanderung nach Deutschland sowie den Gesundheits- und Verbraucherschutz. Im Einzelnen:
- Verschärfungen im Waffenrecht
Mit einer Reihe von Verschärfungen im Waffenrecht soll künftig u.a. der vollständige Lebenszyklus einer Waffe dokumentiert werden. Dafür erhalten Hersteller neue Meldepflichten. Auch für unbrauchbar gemachte Waffen wird eine Anzeigepflicht eingeführt. Die Neuregelung geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die nach den Anschlägen von Paris und Brüssel beschlossen wurde. Das neue Waffenrechtsänderungsgesetz trat in wichtigen Teilen bereits am 20. Februar in Kraft. Seine übrigen Vorschriften treten im Laufe des Jahres in Kraft.
Ein neues "Fachkräfteeinwanderungsgesetz" soll den Rahmen für eine gezielte und gesteigerte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten schaffen. Zielgruppe sind Personen mit einem Hochschulabschluss oder einer qualifizierten Berufsausbildung. So wurde etwa im Bereich der qualifizierten Beschäftigung zum 1. März die Vorrangprüfung aufgehoben. Bereits vorab hat die Bundesagentur für Arbeit ein Modellvorhaben gestartet, das Ausländer bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen berät.
Seit dem 1. März müssen Kinder und Erwachsene, die in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kitas sowie in Gemeinschaftsunterkünften wie Asylbewerberheimen betreut werden, gegen Masern geimpft sein. Das gilt auch für Beschäftigte dieser Einrichtungen oder im medizinischen Bereich. Kinder ohne Masernimpfung können vom Besuch einer Kita ausgeschlossen werden. Mit dem neuen Gesetz soll in Deutschland eine Impfquote von mindestens 95 % erreicht werden; diese Quote gilt als erforderlich, um die Krankheit völlig zu eliminieren.
- Förderung der Elektromobilität
Bereits zum 19. Februar sind Änderungen bei der Förderung der Elektromobilität in Kraft getreten. Insbesondere wurde die Kaufprämie für Elektroautos erhöht; sie beträgt jetzt bis zu 6.000 EUR. Dieser erhöhte "Umweltbonus" wurde im Rahmen der "Konzertierten Aktion Mobilität" beschlossen. Er gilt bis Ende 2025 und auch rückwirkend für Fahrzeuge, die ab dem 5.11.2019 zugelassen wurden. Fahrzeugkäufer, die den Bonus in Anspruch nehmen wollen, können den entsprechenden Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen.
Für sog. Drittanbieter, die ihre Dienste über die Mobilfunkrechnung des Providers des jeweiligen Kunden abrechnen, gilt bereits seit dem 1. Februar eine zusätzliche Hürde: Laut einer Verfügung der Bundesnetzagentur vom Oktober 2019 dürfen sie ihre Dienste – etwa für Apps oder Abos – dem Kunden nur noch dann auf die Handyrechnung schreiben, wenn die Bestellung zuvor auf der Internetseite des Mobilfunkunternehmens gesondert bestätigt worden ist. Damit sollen Abbuchungen auf der Handyrechnung, die sich Verbraucher nicht erklären können, der Vergangenheit angehören.
[Quelle: Bundesregierung]