Die Bundesregierung will bis zum Ende des laufenden Geschäftsjahrs der Versicherungswirtschaft am 31. Oktober den Versicherungsschutz für Pauschalreisende neu regeln. Dazu müsse ein entsprechender Gesetzentwurf spätestens im Frühjahr vorliegen, äußerte kürzlich ein Vertreter des zuständigen Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) im Tourismus-Ausschuss des Deutschen Bundestags. Seit Ende vergangenen Jahres liege das Gutachten einer Unternehmensberatung vor, in dem mehrere Modelle zur Diskussion gestellt würden. Darüber sei in den nächsten Tagen im Ministerium zu entscheiden, damit der Gesetzentwurf zeitnah auf den Weg gebracht werden könne.
Die Verpflichtung der Tourismusbranche, ihre Kunden gegen Insolvenzrisiken abzusichern, und der Bundesregierung, dies gesetzlich zu regeln, ergibt sich aus einer EU-Richtlinie. Den Versicherungsschutz gewährleistet bisher die Zürich Gruppe, die nach geltender Rechtslage allerdings maximal bis zu einer jährlichen Obergrenze von 110 Mio. Euro einspringen muss. Die Großpleite des Reiseanbieters Thomas Cook im vergangenen Jahr, die einer aktuellen Schätzung des Versicherers zufolge allein einen Schaden von 287 Mio. Euro verursacht hat, hat diese Regelung indes als völlig unzureichend erwiesen. Über eine Reform wird seither verstärkt nachgedacht.
Im Gespräch seien neben einer reinen Versicherungslösung, wie sie bisher gelte, zwei weitere Modelle, zum einen eine Fondslösung, bei der die Unternehmen der Branche in einen gemeinsamen Topf einzahlen würden, zum anderen eine Mischvariante aus beiden. Diese werde derzeit favorisiert, hieß es, wobei die Ausgestaltung noch offen sei. Denkbar sei, dass im Insolvenzfall die Versicherung die von den Kunden angezahlten oder vollständig geleisteten Buchungsentgelte erstatten könnte, während der Fonds die Kosten der Rückführung gestrandeter Urlauber zu finanzieren hätte. Möglich sei aber auch, die Versicherung den Gesamtschaden bis zu einer bestimmten Höhe tragen zu lassen, oberhalb derer dann der Fonds einspringen müsste.
Die Geschädigten der Thomas-Cook-Pleite warten bisher noch auf ihr Geld. Die Rede sei von 200.000 Buchungen und 500.000 Betroffenen, hieß es im Tourismusausschuss. Zugesagt sei ihnen, dass der Versicherer für 17,5 % des Schadens geradestehe, soweit er die Buchungsentgelte betreffe, und die Bundesregierung den Rest zuschieße. Strittig sei nach wie vor, ob der Versicherer auch Rückführungskosten zu tragen habe.
Aus Sicht der Bundesregierung ist die Schadensabwicklung eine komplexe Operation, weshalb sie auch bisher noch nicht zum Abschluss habe kommen können. Dies liege an der "Masse verschiedener Fallkonstellationen" wie auch an Datenschutzfragen, hieß es: "Wir wollen zwar schnell sein, aber hier in diesem Fall wollen wir sehr genau sein." Zu hoffen sei, dass in den nächsten Wochen ein Internet-Portal freigeschaltet werden könne, wo Betroffene Gelegenheit haben sollen, ihre Forderungen anzumelden und auch den Stand der Abwicklung zu verfolgen.
[Quelle: Bundestag]