Fonds: Investments in Erneuerbare Energien bald möglich?

Offene Immobilienfonds sollen nun doch bald leichter in Erneuerbare-Energien-Anlagen investieren können. Nachdem sie aus dem Zukunftsfinanzierungsgesetz gestrichen wurden, will das Bundesfinanzministerium jetzt andere Gesetze anpassen.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) will Photovoltaik & Co. einen Schub verpassen. Am 21.5.2024 wurde ein Diskussionsentwurf vorgelegt, mit dem offenen Immobilienfonds Investments in erneuerbare Energien auf Freiflächen erleichtert werden sollen. Vorgesehen sind Änderungen im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und im Investmentsteuergesetz (InvStG).

Der erste Anlauf zu einer Deregulierung war Ende des vergangenen Jahres gescheitert. Im zweiten Anlauf werden jetzt Ansätze – teilweise modifiziert – aus dem vorigen gesetzgeberischen Versuch erneut aufgegriffen.

Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF): Gesetzentwurf zur Förderung von Investitionen von Fonds in erneuerbare Energien und Infrastruktur

Solarenergie und Immobilienfonds: Das war ursprünglich geplant

Der Bundestag hat am 17.11.2023 das Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) ohne Regelungen für Fondsinvestments beschlossen. Die Koalitionsfraktionen kündigten zunächst an, die im Regierungsentwurf noch enthalten waren, für das Jahressteuergesetz (JStG) 2024 neu aufzugreifen.

Der Finanzausschuss hatte im parlamentarischen Verfahren eine Reihe von Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen und empfohlen, das ZuFinG ohne die Neuregelungen zur Investition in Erneuerbare Energien durch Immobilien- und Infrastrukturfonds zu verabschieden. Nach dem Willen der Bundesregierung sollte es damit offenen Immobilienfonds erstmals möglich sein, in Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energien auf unbebauten Grundstücken – sogenannten Freiflächenanlagen – zu investieren.

Das Kabinett hatte den Referentenentwurf aus dem Justizministerium und dem Finanzministerium in der Fassung vom 12.4.2023 am 16.8.2023 beschlossen.

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG)

Vom Bundestag verabschiedete Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zum Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG), Stand 15.11.2023

Ausblick – Neue Regulierung ab dem dritten Quartal 2024?

Die Ratingagentur Scope bewertete die erweiterten Möglichkeiten für offene Immobilienfonds, in erneuerbare Energien zu investieren, in einem Marktausblick positiv. Deren Einführung würden im dritten Quartal erwartet, hieß es in einer Mitteilung.

Künftig sollen die Fonds laut Scope bis zu 15 Prozent ihres Verkehrswertes in Erneuerbare-Energien-Anlagen wie Solarparks investieren dürfen. Das erhöhe die Risikostreuung und das Renditepotenzial. Außerdem könnten die Portfolios direkt mit Energie aus erneuerbaren Quellen versorgt werden: Dadurch erhöhe sich die Diversifikation auf Einnahmenbasis und auf Risikobasis.


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dpa