1 Defizite beim Kampf gegen Steuerbetrug

Die aktuelle Lage bei der Bekämpfung sog. Umsatzsteuerkarusselle ist nach Ansicht der Strafverfolgungsbehörden unbefriedigend. Innerhalb Deutschlands dauere es im Regelfall vier bis 16 Wochen, um von den Banken Informationen zu Empfangskonten von Geldtransaktionen zu erhalten, erklärte ein Oberstaatsanwalt von der Staatsanwaltschaft München I in einem öffentlichen Fachgespräch des Bundestags-Finanzausschusses Mitte Januar. Erst dann könne die Staatsanwaltschaft an die Bank des Empfängerkontos herantreten, um dort die erforderlichen Informationen bzw. die Tatbeute sicherstellen zu lassen, sofern sie sich nach dieser langen Zeit noch auf dem Konto befinde und nicht bereits weiter transferiert worden sei.

In der Europäischen Union erhalte man Kontoauskünfte i.d.R. innerhalb von 16 Wochen, von Drittstaaten frühestens nach einem Jahr, teilweise aber überhaupt nicht. Um die viel zu langen Reaktionszeiten der deutschen Banken auf Auskunftsersuchen der Staatsanwaltschaften zu verringern, sollte eine generelle Frist von zwei Wochen ins Gesetz aufgenommen werden, empfahl der Staatsanwalt. Auch sprach er sich dafür aus, die Befreiung von Existenzgründern von der monatlichen Umsatzsteuer-Erklärungspflicht einzuschränken.

Wie Umsatzsteuerkarusselle funktionieren, erläuterte ein weiterer Steuerexperte in seiner Stellungnahme. Danach importiert ein "Missing trader" netto aus einem anderen EU-Staat und verkauft brutto im Inland. Damit hinterziehe er je nach Steuersatz 17 bis 25 % Mehrwertsteuer und fülle auf Verbraucherkosten seine "illegale Kriegskasse". Nach rund drei Monaten schließe er vor der ersten Kontrolle (Missing) das Geschäft, um woanders wieder aufzutauchen. Was gehandelt werde, sei irrelevant; es gehe nur um die Steuerhinterziehung. Ein Betrugskarussel baue auf "Missing trader" als Grundbaustein auf. Über eine Kette werde dieselbe Ware mehrfach über EU-Grenzen gespielt und Mehrwertsteuer hinterzogen. Welche Waren für Umsatzsteuerkarusselle genutzt werden, schilderte ein Steuerfahnder aus Bonn: "Dauerbrenner" seien der Auto- und Elektronikhandel, aber auch Schnaps, Wein und Sekt würden benutzt. Er wies darauf hin, dass die Karusselle nicht nur zu Ausfällen bei der Umsatzsteuer, sondern auch bei Ertragssteuern führen.

Die Experten zeigten auch Möglichkeiten auf, den Umfang des Steuerbetrugs mit solchen Karussellen zu reduzieren: So wäre es möglich, die Empfänger der Waren zu Steuerschuldnern zu machen. Dann müsste der Empfänger die Umsatzsteuer nicht mehr an seinen Lieferanten, sondern direkt an den Fiskus zahlen. Denkbar seien auch Echtzeit-Verpflichtungen zur Meldung von Umsätzen, was im Zeitalter der Digitalisierung kein Problem darstelle.

[Quelle: Bundestag]

2 Neuregelungen im März

In den vergangenen Wochen ist wieder eine Reihe von Neuregelungen in Kraft getreten. Sie betreffen vorwiegend das Waffenrecht, die Zuwanderung nach Deutschland sowie den Gesundheits- und Verbraucherschutz. Im Einzelnen:

  • Verschärfungen im Waffenrecht

Mit einer Reihe von Verschärfungen im Waffenrecht soll künftig u.a. der vollständige Lebenszyklus einer Waffe dokumentiert werden. Dafür erhalten Hersteller neue Meldepflichten. Auch für unbrauchbar gemachte Waffen wird eine Anzeigepflicht eingeführt. Die Neuregelung geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die nach den Anschlägen von Paris und Brüssel beschlossen wurde. Das neue Waffenrechtsänderungsgesetz trat in wichtigen Teilen bereits am 20. Februar in Kraft. Seine übrigen Vorschriften treten im Laufe des Jahres in Kraft.

  • Fachkräftezuwanderung

Ein neues "Fachkräfteeinwanderungsgesetz" soll den Rahmen für eine gezielte und gesteigerte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten schaffen. Zielgruppe sind Personen mit einem Hochschulabschluss oder einer qualifizierten Berufsausbildung. So wurde etwa im Bereich der qualifizierten Beschäftigung zum 1. März die Vorrangprüfung aufgehoben. Bereits vorab hat die Bundesagentur für Arbeit ein Modellvorhaben gestartet, das Ausländer bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen berät.

  • Masern-Impfpflicht

Seit dem 1. März müssen Kinder und Erwachsene, die in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kitas sowie in Gemeinschaftsunterkünften wie Asylbewerberheimen betreut werden, gegen Masern geimpft sein. Das gilt auch für Beschäftigte dieser Einrichtungen oder im medizinischen Bereich. Kinder ohne Masernimpfung können vom Besuch einer Kita ausgeschlossen werden. Mit dem neuen Gesetz soll in Deutschland eine Impfquote von mindestens 95 % erreicht werden; diese Quote gilt als erforderlich, um die Krankheit völlig zu eliminieren.

  • Förderung der Elektromobilität

Bereits zum 19. Februar sind Änderungen bei der Förderung der Elektromobilität in Kraft getreten. Insbesondere wurde die Kaufprämie für Elektroautos erhöht; sie beträgt jetzt bis zu 6.000 EUR. Dieser erhöhte "Umweltbonus" wurde im Rahmen der "Konzertierten Aktion Mobilität" beschlossen. Er gilt bis Ende 2025 und auch rückwirkend für Fahrzeuge, die ab dem 5.11.2019 zugelassen wurden. Fahrzeugkäufer, die den Bonus in...

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