Diese Frage, die sich bestimmt jede Juristin/jeder Jurist schon einmal gestellt hat, wurde jetzt überraschend von der Bundesregierung beantwortet. Anlass war eine parlamentarische Anfrage von Abgeordneten, die vor dem Hintergrund des seit Jahren angekündigten Bürokratieabbaus wissen wollten, wie viele Normen in Deutschland eigentlich gelten.
Zur Beantwortung dieser Frage schaute die Regierung in die sog. Bundesrechtsdatenbank, die beim Bundesjustizministerium geführt wird. Diese wies Anfang 2022 insgesamt 1.773 Gesetze mit 50.738 Einzelnormen aus. Hinzu kommen 2.795 Rechtsverordnungen, die ihrerseits insgesamt 42.590 Einzelnormen beinhalten (vgl. BT-Drucks 20/721). Die Normen des Landesrechts sowie auch des Völkerrechts, die unmittelbar in Deutschland gelten, sind in diesen Zahlen noch nicht enthalten; wie viele es davon gibt, geht aus dem Bericht der Bundesregierung nicht hervor.
Was den vielbeschworenen Bürokratieabbau anbelangt, so lässt sich aus den Aufstellungen der Bundesrechtsdatenbank wenig Hoffnung schöpfen: Allein in der letzten Legislaturperiode kamen auf 59 gestrichene Gesetze 134 neue Gesetze, die in Kraft getreten sind. Ähnlich sieht es bei den Rechtsverordnungen aus: Auf 398 außer Kraft getretene Verordnungen kamen 494 neue. So verwundert es auch nicht, dass die Zahl der Normen trotz aller Beteuerungen zu einer "Verminderung der Regeldichte" in den letzten rund zehn Jahren ständig zugenommen hat: 2010 galten in Deutschland noch 1.668 Gesetze mit 43.085 Einzelnormen und 2.655 Rechtsverordnungen mit 36.850 Einzelnormen.
[Quelle: Bundesregierung]
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