1 Gemeinsame Erklärung von BRAK und DAV zum Überfall auf die Ukraine
In einer gemeinsamen Presseerklärung haben die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) Anfang März den russischen Überfall auf die Ukraine als völkerrechtswidrig gebrandmarkt. Sie schlossen sich ausdrücklich der von EU-Institutionen und der internationalen Gemeinschaft erhobenen Forderung an, dass die russische Föderation den widerrechtlichen Angriffskrieg auf dem Territorium des ukrainischen Staates sofort beendet. Alle Staaten müssten die grundlegenden internationalen Verpflichtungen, Werte, Prinzipien und Freiheiten respektieren, die in der Charta der Vereinten Nationen, der Satzung des Europarates, der Europäischen Menschenrechtskonvention, den weiteren Grundregeln des internationalen Völkerrechts, einschließlich des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs, festgelegt seien, heißt es in der Erklärung.
Ausdrücklich verurteilt werden die Handlungen Russlands, die die Souveränität und Integrität des ukrainischen Staates verletzten und gegen die grundlegenden und allgemein anerkannten Prinzipien des Völkerrechts verstießen. Die ungerechtfertigte militärische Invasion in einen souveränen Staat stelle einen "ungeheuerlichen Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit in Europa", aber auch auf die internationale Staatengemeinschaft dar. Die Achtung des Völkerrechts und derâEUR™internationalen Verträge müsse gewahrt und aufrechterhalten werden. In der derzeitigen tragischen Situation, in der sich das ukrainische Volk befindet, sei die Wahrung von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten von größter Bedeutung.
Der DAV und die BRAK betonen außerdem, dass das Recht auf Asyl in diesem Zusammenhang respektiert und gewährleistet sowie den Bedürftigen humanitäre Hilfe gewährt werden müsste. So begrüßen sie die Planungen in der EU, die notwendigen Maßnahmen im Bereich des Grenzschutzes und des Asyls zu ergreifen, um Menschen zu helfen, die vor Konflikten und Gewalt fliehen; beispielhaft werden hier die bereits erfolgte Verlängerung des visumfreien Aufenthalts im Bundesgebiet für ukrainische Staatsangehörige sowie die geplante zeitnahe Aktivierung der sog. EU-"Massenzustrom"-Richtlinie seitens des Rates der Justiz- und Innenminister der EU genannt. In Anbetracht der Lage müsse auch klar sein, dass es keine Auslieferungen nach Russland oder Belarus geben darf.
Beide Anwaltsorganisationen betonen auch die Solidarität mit den ukrainischen Kolleginnen und Kollegen, den Richterinnen und Richtern sowie auch anderen Rechtsberufen in der Ukraine, die seit Jahren an der Umsetzung vonâEUR™rechtsstaatlichen Prinzipien arbeiteten und nun, genauso wie die Bevölkerung, angegriffen würden. Die BRAK stellte in diesem Zusammenhang einen Spendenaufruf der Ukrainischen Nationalen Anwaltsorganisation auf ihre Website, in dem um Hilfen für in Not geratene Kolleginnen und Kollegen gebeten wird ( https://www.brak.de/fileadmin/Newsroom/call_for_donations.pdf ). Ukrainische Anwälte, ihre Familien, kleine Kinder und ebenso ihre Eltern würden derzeit getötet, litten oder lebten in Angst, heißt es darin. Das tägliche Leben würde für sie alle angesichts der Lebensmittel- und Treibstoffrationierungen zunehmend schwieriger und die Kasse der Anwaltsorganisation sei jetzt fast leer. Auch berichtet wird in dem Aufruf von einer Kollegin aus Kiew, deren Wohnung von einer Rakete getroffen worden sei und die nur wie durch ein Wunder überlebt habe.
[Quellen: BRAK/DAV]
2 Neue beA-Karten fürâEUR™dieâEUR™Anwaltschaft
Die derzeitigen beA-Chipkarten müssen bald gegen neue getauscht werden. Das kündigte dieâEUR™Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) Mitte Februar an. Hintergrund ist, dass die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer zurzeit die Umstellung auf eine neue Generation von beA-Karten vorbereitet. Damit wird auch der Tausch der derzeit genutzten beA-Karten unumgänglich. Die Umstellung soll in mehreren Stufen erfolgen und ist abhängig sowohl vom erworbenen Karten-Typ (beA-Karte Basis, beA-Karte Signatur, beA-Karte Mitarbeitende) als auch von der Gültigkeit der sich darauf befindlichen Zertifikate; diese haben eine Laufzeit von max. fünf Jahren.
Bereits ab März 2022 werden i.R.v. Neubestellungen nur noch die Produkte der neuen Generation an die Anwaltschaft ausgegeben, kündigte die BRAK an. In der zweiten Stufe werden dann schrittweise die Karten im Bestand getauscht. Von diesem Tausch sind alle Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen betroffen, die bereits eine beA-Karte Basis oder eine beA-Karte Signatur besitzen. Der Tausch umfasst ebenfalls diejenigen beA-Karten, die durch eine Nachladesignatur zu einer beA-Karte Signatur aufgewertet wurden. Zu einem späteren Zeitpunkt werden dann auch die beA-Karten der Mitarbeitenden getauscht. Die Bestellung der Karten soll zukünftig zentral über die Homepage der Zertifizierungsstelle erfolgen.
Für die Umstellung auf die neuen Karten werden gleich mehrere Gründe ins Feld geführt. So verliert das derzeitige Betriebssystem (Starcos 3.5) der noch aktuellen Chips für die beA-Karten (Basis und Signatur) mit dem Ende des Jahres 2022 die sicherheitstec...