Seit dem 1. März ist es möglich, einen Fachanwaltstitel für das Migrationsrecht zu erwerben. Die Satzungsversammlung hatte die Einführung des neuen Fachanwalts im November des vergangenen Jahres beschlossen (vgl. dazu ZAP Anwaltsmagazin 23/2015, S. 1220). Damit wird es künftig 23 Fachanwaltsbezeichnungen geben. Zuletzt hatte die 5. Satzungsversammlung in ihrer letzten Sitzung im März 2015 den Fachanwalt für Vergaberecht beschlossen, der Anfang November eingeführt wurde. Mit den neuen Fachanwaltschaften will die Satzungsversammlung auf eine gestiegene Nachfrage nach rechtlicher Beratung in den entsprechenden Fachgebieten reagieren.

[Quelle: BRAK]

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