Die sorgerechtliche Einordnung der Vornahme von Schutzimpfungen ist in der Rechtsprechung umstritten. Das OLG Jena (FamRZ 2016, 1175 m. Anm. Osthold = FamRB 2016, 266) folgt der Auffassung des KG (FamRZ 2006, 142), dass die Entscheidung über die Impfung oder Nichtimpfung eines Kindes wegen der damit potenziell verbundenen Folgerisiken eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung ist. Dabei entspreche es i.d.R. dem Kindeswohl am besten, die Entscheidung dem Elternteil zu übertragen, der die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen befürwortet.

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