Der Begriff "Fake-News" ist in aller Munde. So war vor kurzer Zeit zu lesen, dass die Bundeswehr bei einem Nato-Einsatz in Litauen Ziel einer Desinformations-Kampagne geworden sei. Durch das gezielte Anschreiben von Politikern und Medien seien "Fake-News" verbreitet worden. Deren Inhalt: Bundeswehr-Soldaten hätten in Litauen eine Minderjährige vergewaltigt, so ein Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums. Auf einer anderen "News-Seite" war zu lesen, dass in einem Streichelzoo in Sachsen-Anhalt Flüchtlinge eine Ziege gestohlen, sie geschlachtet, gebraten und dann gegessen hätten. Alles falsch, alles fake, wie sich später herausstellte.
Und natürlich beschäftigt sich auch der 45. Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, Donald John Trump, mit dem Thema "Fake-News". Am 17.2.2017 teilte er per Twitter mit: "Fake-News-Medien sind nicht mein Feind, sie sind der Feind des amerikanischen Volkes".
Facebook teilte kürzlich mit, es intensiviere nun seine Maßnahmen gegen "Fake-News" – jetzt auch in Deutschland. "Deutliche Warnhinweise" sollen Nutzer auf derartige News hinweisen.
Wer stellt fest, dass "Fake-News" auch wirklich "fake" sind? Eventuell die Recherche-Plattform Correctiv oder doch Focus-Online? Soll gar eine staatliche Einrichtung, ein "Abwehrzentrum", geschaffen werden, welches das Netz systematisch nach "Fake-News" absucht? Soll den Betreibern von Social-Media-Plattformen eine Löschpflicht auferlegt oder das Verbreiten von "Fake-News" künftig sogar als Straftat eingestuft werden – wie z.B. der CSU-Politiker Stephan Mayer es unlängst gefordert hat (haben soll)? Insgesamt alles noch sehr unklar. Teilweise eine hysterisch anmutende Diskussion.
Nun: Was sind "Fake-News" überhaupt? Wörtlich aus dem Englischen übersetzt meint "Fake-News" schlicht falsche bzw. gefälschte Nachrichten. Im Prinzip also Falschmeldungen, wenn man so will "Zeitungsenten". Nichts Neues also.
Die Geschichte der Falschmeldung ist so alt wie die Medien- bzw. die Menschheitsgeschichte selbst. Als eine der berühmtesten "Fake-News" gilt in Deutschland wahrscheinlich der Skandal um die sog. Hitler-Tagebücher. Weitere klassische Falschmeldungen sind (wahrscheinlich alle) UFO-Sichtungen, die Dolchstoßlegende der Deutschen Obersten Heeresführung gegen Ende des Ersten Weltkriegs oder Walter Ulbrichts "Niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten!".
Im Kern handelt es sich bei "Fake-News" damit also um unwahre Tatsachenbehauptungen. Für derartige Tatsachenbehauptungen gelten die §§ 186, 187 StGB. Unwahre Tatsachenbehauptungen sind danach i.d.R. strafbewährt. Demgegenüber sind Meinungsäußerungen weitestgehend von Art. 5 GG geschützt.
Grundsätzlich gilt: Eine Tatsachenbehauptung ist immer entweder wahr oder falsch – eine Meinungsäußerung ist nie wahr oder falsch. Die Abgrenzung ist im Einzelfall jedoch schwierig und beschäftigt die Gerichte seit Jahr und Tag. Im Grenzbereich zwischen wahrer/unwahrer Tatsachenbehauptung, Meinungsäußerung und Schmähkritik, kann es nicht Aufgabe von privaten Institutionen oder neu zu schaffenden "Abwehrzentren" sein, zu entscheiden, was erlaubt ist und was nicht, was gekennzeichnet oder gar gelöscht wird.
Was ist extreme Zuspitzung oder Verzerrung? Was ist bereits eine Falschmeldung? Dass Donald Trump unter einer "gefährlichen geistigen Krankheit" leidet, so wie u.a. die BILD-Zeitung ( www.bild.de/politik/ausland/donald-trump/trump-psychoanalyse-50116002.bild.html) unter Berufung auf einen amerikanischen Psychotherapeuten berichtete, ist jedenfalls nicht erweislich wahr. Falschmeldung? Löschen? Eine einfache Antwort gibt es nicht.
Die Beantwortung der Frage nach dem Wahrheitsgehalt einer Nachricht darf jedoch keinesfalls Privaten übertragen werden. Denn dies birgt die Gefahr von unzulässigen Eingriffen in die grundrechtlich geschützte Meinungsfreiheit. Diese ist jedoch zu Recht ein hohes Gut. Sie ist schlichtweg konstituierend für eine freiheitlich-demokratische Gesellschaft.
Unbestritten ist im Übrigen zwar, dass die massenhafte Verbreitung von Falschmeldungen in sozialen Netzwerken mitunter problematisch sein kann. Die Behebung des Problems durch Schaffung eines neuen Gesetzes kann aber auch nicht funktionieren. Es mag sein, dass es momentan keine gesetzliche Regelung für die Fälle gibt, in denen – u.a. wegen fehlender persönlicher Betroffenheit – strafrechtliche Sanktionen leerlaufen oder zivilrechtliche Ansprüche fehlgehen. Verkannt werden darf jedoch nicht, dass es einen Markt für "alternative Fakten" gibt. Menschen, die an die Falschmeldungen glauben wollen, werden dies auch dann tun, wenn ein "Fake-News"-Siegel die Meldung quasi adelt. Wer glaubt, die Löschung der originären Beiträge würde das Problem lösen, hat das Prinzip des Internets nicht verstanden.
"Fake-News" sind ein Symptom für den Vertrauensverlust der Bevölkerung in die freie Presse. Es ist daher auch Aufgabe eben dieser, nicht "alternative Fakten" zu schaffen, sondern über Fakten zu berichten: objektiv, unvoreingenommen und mitunter kritisch. Dies ...