Das Bundeskabinett hat im März einen vom Bundeswirtschafts- und vom Bundesinnenministerium erarbeiteten Entwurf eines Gesetzes zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz – GEIG) beschlossen. Das Gesetz hat v.a. Wohn- und Nicht-Wohngebäude mit größeren Parkplatzanlagen im Blick. Er soll die Voraussetzungen dafür schaffen, das Laden von Elektrofahrzeugen zu Hause, am Arbeitsplatz oder bei der Erledigung alltäglicher Besorgungen zu verbessern.
Werden Wohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen gebaut oder umfassend renoviert, müssen künftig alle Stellplätze mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet werden. Diese Schutzrohre sind Voraussetzung dafür, dass Ladepunkte bei Bedarf rasch errichtet werden können. Bei Nicht-Wohngebäuden muss mindestens jeder fünfte Stellplatz ausgerüstet und mindestens ein Ladepunkt errichtet werden. Ab 2025 muss dann jedes dieser Nicht-Wohngebäude mit mehr als zwanzig Stellplätzen mit mindestens einem Ladepunkt ausgestattet werden. Verstöße sollen mit Bußgeldern geahndet werden.
Das geplante Gesetz sieht auch Ausnahmen für bestimmte Gebäude vor, um besonders kleine und mittlere Unternehmen nicht über Gebühr zu belasten. Ausgenommen sind deshalb u.a.
- Gebäude, die sich im Eigentum von kleinen und mittleren Unternehmen befinden und überwiegend von ihnen selbst genutzt werden, sowie
- Bestandsgebäude, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur sieben Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung überschreiten.
Das neue Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz ist eine Umsetzung der EU-Gebäude-Richtlinie 2018/844 in deutsches Recht. Hintergrund ist die Überlegung, dass Elektrofahrzeuge einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Klimabilanz des Verkehrssektors zu verbessern. In ihrem Klimaschutzprogramm hatte die Bundesregierung deshalb auch das Ziel definiert, dass in Deutschland bis 2030 sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge zugelassen sein sollen. Als eines der größten Hindernisse für den flächendeckenden Einsatz von Elektrofahrzeugen wurde u.a. das Fehlen einer ausreichenden Ladeinfrastruktur ausgemacht.
Ergänzend zu dem neuen Gesetz verweist die Bundesregierung auf ihre Förderprogramme zum Ausbau der Elektromobilität, z.B. die erst jüngst erhöhte Kaufprämie (Umweltbonus). Zudem hat sie sich i.R.d. „Masterplans Ladeinfrastruktur” verpflichtet, öffentliche Fördergelder für Ladepunkte zur Verfügung zu stellen.
[Quelle: Bundesregierung]