1 Neuregelungen im April
In den zurückliegenden Wochen ist wieder eine Reihe von Neuregelungen in Kraft getreten. Im Gesundheitswesen wird die digitale Infrastruktur weiter ausgebaut. Leiharbeiter haben nach einer Beschäftigung von 18 Monaten Anspruch auf eine Festanstellung. Besser geschützt werden künftig Opfer von Stalking. Im Einzelnen:
Am 1. April in Kraft getreten ist das Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs bei Leiharbeit und Werkverträgen. Wenn Leiharbeitnehmer künftig länger als 18 Monate im gleichen Betrieb arbeiten, müssen sie übernommen werden. Spätestens nach neun Monaten haben sie Anspruch auf den gleichen Lohn wie Stammbeschäftigte mit vergleichbarer Tätigkeit. Zudem definiert das Gesetz den Begriff des Arbeitnehmers, um missbräuchliche Gestaltungen des Fremdpersonaleinsatzes durch Beschäftigung in vermeintlich selbstständigen Dienst- oder Werkverträgen zu verhindern.
- Schonvermögen in der Sozialhilfe
Der Vermögensfreibetrag von Leistungsbeziehern der Sozialhilfe ist mit dem 1. April von 2.600 EUR auf 5.000 EUR angehoben worden. Davon sollen Menschen mit Behinderung profitieren, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können. Der erhöhte Freibetrag gilt auch für alle, die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung benötigen, ebenso wie für die Ehe- und Lebenspartner sowie für alleinstehende Minderjährige.
- Digitalisierung im Gesundheitswesen
Im April tritt eine weitere Stufe des sog. E-Health-Gesetzes von 2015 in Kraft. Danach erhalten Vertragsärzte für Video-Sprechstunden zur Nachsorge und Telekonsile zur Auswertung von Röntgenbefunden nun eigene Abrechnungspositionen. Das soll vor allem solchen Patienten die Arztkonsultation erleichtern, die nicht mobil sind oder im ländlichen Raum leben.
Bereits am 10. März ist eine Änderung im Strafrecht in Kraft getreten, die die Opfer von Nachstellungen besser schützen soll. Für die Strafbarkeit von Stalking genügt es jetzt, wenn die Nachstellung objektiv geeignet ist, das Opfer zu beeinträchtigen. Auf dessen tatsächliches Verhalten kommt es nun nicht mehr an.
Ebenfalls seit dem 10. März in Kraft ist ein neues Gesetz gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung. Es schafft die Voraussetzungen für neue IT-Verfahren zur Vorgangsbearbeitung und erlaubt der Finanzkontrolle Schwarzarbeit einen automatisierten Zugriff auf das Zentrale Fahrzeugregister des Kraftfahrtbundesamtes.
[Quelle: Bundesregierung]
2 Strafverteidiger fordern Ende der lebenslänglichen Freiheitsstrafe
Die lebenslange Freiheitsstrafe sollte abgeschafft werden. Dies ist eine Forderung des diesjährigen Strafverteidigertags, der Ende März in Bremen stattfand. Rund 800 Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger hatten sich zusammengefunden, um aktuelle Fragen des Strafrechts zu diskutieren und Empfehlungen an die Politik auszusprechen.
Ihre Forderung nach Abschaffung der lebenslänglichen Freiheitsstrafe begründeten die Teilnehmer damit, dass dies eine unmenschliche Strafe sei. Jeder Mensch müsse die Chance haben, in die Gesellschaft zurückzukehren. Auch die Reform des Mordtatbestands mahnten die Juristen an, ein entsprechender Gesetzentwurf liege seit längerem schon im Bundesjustizministerium (s. dazu auch ZAP Anwaltsmagazin 9/2016, S. 452).
Des Weiteren empfehlen die Strafrechtler, das Recht der Pflichtverteidigung zu reformieren, die U-Haft neu zu ordnen, die strafprozessuale Hauptverhandlung zu dokumentieren, im Ermittlungsverfahren u.a. die audiovisuelle Aufzeichnung polizeilicher Vernehmungen einzuführen sowie die Ersatzfreiheitsstrafe abzuschaffen, die lediglich mittellose Menschen treffe. In ihrer Abschlusserklärung appellierten die Strafverteidiger – Bezug nehmend auf die Silvesternacht in Köln und die jüngsten terroristischen Anschläge in Europa – an die Politiker, nicht ständig neue Straftatbestände zu erfinden; ein solches Verhalten gefährde die Freiheitsrechte der Bürger und den Rechtsstaat.
[Red]
3 Unterschiedliches Echo auf "Kleine BRAO-Reform"
Am 23. März hat nun auch der Bundestag in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe, die sog. Kleine BRAO-Reform, verabschiedet. Wie vom Rechtsausschuss empfohlen, kommt es in einer gegenüber dem vom Bundesjustizministerium vorgelegten Entwurf etwas veränderten Form (vgl. dazu schon ZAP Anwaltsmagazin 7/2017, S. 330 f.).
Ausdrücklich begrüßt wird das neue Gesetz vom Bundesverband der Unternehmensjuristen. Die Interessensvertretung der Syndikusrechtsanwälte zeigt sich erleichtert darüber, dass insbesondere das für Syndikusrechtsanwälte drängende Problem der Versorgungslücken bei langen Zulassungsverfahren angegangen wird. Hier werde nun durch die Neuregelung rückwirkend eine Mitgliedschaft ab dem Tag des Zulassungsantrags ermöglicht. Eine weitere Verbesserung sieht der Bund der Unternehmensjuristen in der Einführung der Möglichkeit der Briefwahl bei der Wahl des Rechtsanwaltskammervorstands ab Mitte 2018. Dies führe künftig zu einer breiteren demokratischen Legitimierung der Kammervorstände.
Etwas anders bewertet die ...