Die Bundesregierung hat auf einen neuen Service der Verbraucherzentralen hingewiesen, der betroffenen Verbrauchern bei unberechtigten oder unklaren Zahlungsaufforderungen weiterhelfen soll.
Einer Forsa-Umfrage zufolge haben 5,8 Mio. Verbraucher schon einmal eine Inkasso-Forderung erhalten. 65 % davon hielten sie für unberechtigt. Zugleich empfinden viele Menschen Inkassoschreiben aufgrund eindringlicher und teilweise aggressiver Formulierungen regelrecht bedrohlich, stellen die Verbraucherschützer fest. Betroffene sind deshalb häufig verunsichert darüber, wie sie sich weiter verhalten sollen.
Ein neuer Online-Service der Verbraucherzentralen, der vom Bundesjustizministerium gefördert wird, soll hier weiterhelfen: Der "Inkasso-Check" ermöglicht die kostenlose Überprüfung, ob überhaupt gezahlt werden muss und, wenn ja, ob wirklich die volle Höhe der Kosten fällig ist. Auf der Internetseite www.verbraucherzentrale.de/inkasso-check-start werden die Ratsuchenden online durch eine Reihe von Fragen geführt. Am Ende gibt es eine individuelle erste Einschätzung und falls nötig auch einen eigens generierten Brief an das Inkasso-Unternehmen. Bleiben Fragen offen oder ist der individuelle Sachverhalt sehr komplex, können sich Betroffene an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt wenden.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass zunehmend dubiose Firmen mit betrügerischen Absichten unterwegs sind, die die Unsicherheit vieler Menschen ausnutzen. Sie beschreiten dabei auch neue, digitale Wege. Gingen bisher Zahlungsaufforderungen als Brief ein, verschicken Betrüger diese nun auch per E-Mail oder SMS. So wurde im vergangenen Jahr auch vor Fällen sog. Fake-Inkassos gewarnt: Menschen in ganz Deutschland hatten Zahlungsaufforderungen per SMS erhalten. Die dahinter stehenden Forderungen waren frei erfunden. Und auch die angegebenen Inkasso-Unternehmen gab es nicht. Die Betrüger nutzten z.B. die Logos oder fälschten E-Mail-Adressen bestehender Unternehmen, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen.
Betroffene sollten laut Bundesregierung insbesondere auch auf die Bankverbindung des Inkassobüros achten: Wenn diese ins Ausland verweist – zu erkennen an den ersten beiden Buchstaben der IBAN –, sei Vorsicht geboten. Zudem sollten Betroffene prüfen, ob das Inkasso-Büro überhaupt berechtigt ist, Forderungen einzutreiben. Dafür steht das Rechtsdienstleistungsregister zur Verfügung (zu finden unter www.rechtsdienstleistungsregister.de ). Denn wer als Inkasso-Firma Forderungen eintreiben will, muss dafür vom Amts- oder Landgericht zugelassen und registriert sein.
[Quelle: Bundesregierung]