Das bereits in 5. Auflage erscheinende Standardwerk zu Messungen im Straßenverkehr will der Anwaltschaft technische Kenntnisse für die Argumentation bei Geschwindigkeits-, Abstands- und Rotlichtmessungen vermitteln. Dies gilt insb. deshalb, weil die Messverfahren mit Beispielsfällen unterlegt sind, sodass der Zugang zu der technisch komplexen Materie nachvollziehbar wird. Das ist aus Verteidigersicht auch dringend notwendig, denn Hersteller, Anwender und die PTB lassen trotz der allseits bekannten und natürlich eingearbeiteten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs Saarland (Lv 1/18 und Lv 7/17) zur Überlassung der Rohmessdaten und der entsprechenden Einsicht in die Unterlagen nicht erkennen, dass dieser Rechtsprechung (vgl. auch Übersicht § 3 Rn 196 ff.) gefolgt werden soll. Hier wird wohl nur das Bundesverfassungsgericht die erforderliche Durchschlagskraft garantieren können. Daneben erfordert der technische Fortschritt natürlich auch die Anpassung der Messsysteme (ES 8.0 und ES. 3.0; Poliscan FM 1 und Traffistar S 350 von Jenoptik), die gleichsam in die Neuauflage Eingang gefunden haben. Schon deshalb ist in der Praxis der Verteidigung das aktualisierte Werk vonnöten. Das Buch ist gegliedert in Messverfahren, medizinische Aspekte, Rechtsfragen im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsmessungen, Rotlichtverstößen und Trunkenheitsfahrten und hat in der Anlage noch diverse Arbeitshilfen, insb. die Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung der einzelnen Bundesländer. Letztere sind besonders deswegen von Interesse, weil sie vorgeben, unter welchen Umständen bzw. unter welchen Voraussetzungen die Überzwachung erfolgen soll. Besonders hilfreich ist auch die aktualisierte Rechtsprechung zum Maß der Überschreitung bzw. zur relativen Geschwindigkeitsüberschreitung, die den Gerichten ermöglicht, auf das Vorliegen eines Vorsatzes zu schließen (§ 3 Rn 89 ff.) zur Vermeidung von Verteidigungsfehlern. Von besonderem Interesse sind die Hinweise zur Besichtigung der Messörtlichkeiten (§ 1 Rn 1755 ff.), weil sie nämlich für die örtlichen Besonderheiten sensibilisieren und mithilfe der Beispielsfälle anschaulich dargestellt sind. Gleiches gilt für den grundlegenden Aufbau eines Gutachtens (§ 2 Rn 51 ff.) gerade bei den immer wieder in der Kritik stehenden morphologischen Gutachten. Auch das Prüfschema für den Rechtsanwalt ist aktualisiert. Ebenso wird das Messen durch Nachfahren wie die Problematik von „illegalen Straßenrennen” und Dashcams behandelt. Ergänzend fiel der Rezensentin lediglich auf, dass Buchfäden zur Markierung eine dankenswerte Unterstützung wären, ebenso wie das Stichwortregister noch ausführlicher sein könnte. Kurz: Der/die anwaltliche Verteidiger/-in kann dieser umfassenden Hilfestellung nur dankbar sein!
RAin und FAin für Straf- und Verkehrsrecht, zert. Mediatorin/Coach Gesine Reisert, Berlin