Das Bundesinnen- und das Bundesjustizministerium haben Ende März ein Eckpunktepapier für eine Novellierung des deutschen Namensrechts veröffentlicht. Es fasst die Ergebnisse der gemeinsam von beiden Ministerien 2018 eingesetzten Arbeitsgruppe mit Expertinnen und Experten aus Justiz, Forschung und Verwaltung zusammen.
In der Arbeitsgruppe wirkten der Richter am BGH Dr. André Botur (XII. Zivilsenat), Prof. Dr. Anatol Dutta (Universität München), Prof. Dr. Tobias Helms (Universität Marburg), Richter am VGH Matthias Hettich (VGH Baden-Württemberg), Verwaltungsdirektor Karl Krömer (Leiter des Standesamts Augsburg), Prof. Dr. Katharina Lugani (Universität Düsseldorf) sowie Prof. Dr. Claudia Mayer (Universität Regensburg) mit.
In der Praxis habe sich, so die Argumentation, gezeigt, dass das deutsche Namensrecht zu kompliziert, zu unübersichtlich und in Teilen sogar in sich widersprüchlich sei. Die Bürger wünschten sich klare Regeln und einfachere Möglichkeiten zur Namensänderung. Dies sei in vielen anderen europäischen Ländern bereits der Fall.
Die jetzt vorgelegten Ergebnisse der Experten sehen deshalb eine umfassende Reform des Namensrechts mit folgenden Eckpunkten vor:
Die namensrechtlichen Regelungen sollen in einem Gesetz zusammengefasst und gleichzeitig die unterschiedlichen Zuständigkeiten bei einer Behörde zusammengeführt werden. Bisher finden sich namensrechtliche Regelungen in verschiedenen Gesetzen. Die Zuständigkeit für namensrechtliche Fragen ist zwischen den Standesämtern und den Verwaltungsbehörden geteilt.
Namensänderungen sollen erleichtert und die Möglichkeiten zur Wahl des Namens erweitert werden. Vorgeschlagen wird beispielsweise, zweigliedrige Doppelnamen als gemeinsamen Namen eines Ehepaares oder eines gemeinsamen Kindes zuzulassen. Dies sei ein Wunsch, den viele Eltern und Ehepaare hegten.
Die Vorschläge sollen nun der Öffentlichkeit präsentiert und zur fachlichen Diskussion gestellt werden. Die Bundesregierung will in der nächsten Legislaturperiode über einen Reformvorschlag entscheiden.
[Quelle: BMI]