Mit Änderungen im Straf- und Strafprozessrecht will die Bundesregierung Morddrohungen in sozialen Medien, Hetze oder Beleidigungen gegen Kommunalpolitiker und Rettungskräfte sowie antisemitisch motivierte Straftaten künftig effektiver verfolgen und härter bestrafen lassen (vgl. dazu zuletzt Anwaltsmagazin ZAP 22/2019, S. 1158). Dazu hat sie kürzlich einen Gesetzentwurf vorgelegt. Danach sollen antisemitische Motive künftig grds. strafschärfend wirken. Auch üble Nachrede und Verleumdung gegen Kommunalpolitiker sollen künftig härter bestraft werden. Für Personen, die aufgrund ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit Anfeindungen und Bedrohungen ausgesetzt sind, sollen entsprechende Auskunftssperren im Melderegister eingerichtet werden.
Anbieter sozialer Netzwerke sollen verpflichtet werden, strafbare Inhalte künftig bei einer neuen Zentralstelle im Bundeskriminalamt zu melden. Richten sie nur unzureichende Meldesysteme ein, könnte dies mit einem Bußgeld sanktioniert werden. Bislang müssen Anbieter entsprechende Veröffentlichungen löschen oder sperren – eine Aufklärung und Strafverfolgung ist dadurch nicht möglich.
Die Bundesregierung begründet ihren Entwurf mit der zunehmenden Verrohung in den sozialen Medien. Hierdurch würden nicht nur die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt, sondern auch der freie Meinungsaustausch sei gefährdet. Schon jetzt sei zu beobachten, dass Menschen sich aus Angst vor den Reaktionen nicht mehr äußerten.
In seiner Stellungnahme zu dem Vorhaben mahnt der Bundesrat allerdings Nachbesserungen an – sowohl am Gesetzentwurf allgemein als auch an zahlreichen Detailregelungen.
So fordert die Ländervertretung etwa, für Anbieter von sozialen Medien das sog. Marktortprinzip einzuführen; die Anbieter könnten sich dann nicht mehr darauf berufen, dass die von den Behörden abgefragten Daten im Ausland gespeichert sind, da sie ihre Leistungen in Deutschland anbieten. Insgesamt sei auch zu prüfen, ob es neben den punktuellen Änderungen im Gesetzentwurf nicht einer grundlegenden Modernisierung der Normen zum Schutz der Ehre bedürfe.
Weitere Änderungswünsche der Länder beziehen sich auf die Präzisierung von Straftatbeständen, den Kreis der Auskunftsverpflichteten sowie die Kompetenzen des Bundeskriminalamts als neuer Zentralstelle für Meldepflichten für Anbieter sozialer Medien. Nachbesserungen verlangt der Bundesrat auch bei der Darstellung der Kostenfolgen für den Justiz- und Polizeibereich, insb. beim Personalbedarf. Die Bundesregierung müsse konkreter darlegen, welche Auswirkungen die von ihr geplanten Maßnahmen auf die Länderhaushalte hätten.
[Quelle: Bundesrat]