Dass die aktuelle Juristenausbildung in Deutschland, deren klassischer zweistufiger Ausbildungsgang bereits auf rd. 150 Jahre Geschichte zurückblicken kann, seit Langem nicht mehr zeitgemäß ist, wird derzeit kaum noch in Zweifel gezogen. Die Vorschläge zu einer Modernisierung sind zahlreich, zu bildungspolitischen Reformen ist es in den vergangenen Jahrzehnten aber lediglich vereinzelt und in diesem Rahmen auch nur zu eher nebensächlichen Aspekten der Ausbildung gekommen. Auch derzeit läuft wieder eine Kampagne, die eine breite Reformdebatte anstoßen möchte (vgl. Anwaltsmagazin ZAP 2022, S. 166).
Der Landtag des Saarlandes hat allerdings vor einigen Wochen ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die juristische Ausbildung beschlossen, das endlich – wie es in der Mitteilung des Landesjustizministeriums heißt – „wegweisende Reformen” sowohl des rechtswissenschaftlichen Studiums als auch der Referendarausbildung auf den Weg bringen soll. Als Ziele der im März verabschiedeten saarländischen Novelle werden genannt, das Jurastudium durch die Schaffung von Wahlmöglichkeiten zu flexibilisieren, von einer im Bundesvergleich überbordenden Prüfungslast zu befreien und die durchschnittliche Studiendauer zu verringern. Die verringerte Studiendauer soll zudem einer „Internationalisierung” Vorschub leisten, indem die Studierenden die gewonnene Zeit etwa für Auslandsaufenthalte nutzen können; damit soll auch die Attraktivität eines Jurastudiums im Saarland gesteigert werden.
Insgesamt wird das Jurastudium unter „Bewahrung der hohen Qualitätsansprüche” so gestrafft, dass die Studierenden ohne Einbußen von einer spürbaren Verkürzung der Studiendauer profitieren können. Auch soll die juristische Ausbildung inhaltlich wie organisatorisch auf die „Höhe der Zeit” gebracht werden, indem etwa Prüfungen in den Staatsexamina elektronisch durchgeführt werden können und aktuelle Rechtsfragen zur Digitalisierung auch inhaltlich Teil des Studiums und der Ausbildung werden. Auf der anderen Seite wird auch der besonderen historischen Verpflichtung Rechnung getragen, indem „die Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Unrecht zum Zwecke der Förderung der kritischen Reflexion des Rechts und der Berücksichtigung der ethischen Grundlagen des Rechts” ausdrücklich im Pflichtfachstoff verankert wird.
Nicht zuletzt verfolgt die Gesetzesreform das Ziel, die Vereinbarkeit von Ausbildung und Familie zu verbessern. Hierzu wird es im Saarland künftig möglich sein, die Referendarausbildung als zweiten Teil der Ausbildung zur Volljuristin oder zum Volljuristen in Teilzeit zu absolvieren (Anm. der Redaktion: Der Vorstoß des Saarlandes mag auch mit der notwendigen Förderung des saarländischen Richternachwuchses im Zusammenhang stehen, denn das Saarland ist derzeit bei den Anfangsgrundgehältern junger Richterinnen und Richter das Schlusslicht in der Reihenfolge der Bundesländer; vgl. auch Besoldungsmeldungen des DRB unter www.richterbesoldung.de ).
[Quelle: Saar. Justizministerium]