Bei Rechtsstreitigkeiten im Steuerrecht sind die Kläger und Klägerinnen in rd. der Hälfte der abschließenden Revisionsverfahren am Ende siegreich. Das bedeutet umgekehrt aber auch, dass den Finanzämtern bei der Steuerfestsetzung sehr viele Fehler unterlaufen. Dies war eine der Feststellungen im aktuellen Geschäftsbericht des Bundesfinanzhofs (BFH) für das zurückliegende Jahr 2021. Dieser hatte nach zweijähriger Pause seine jährliche Pressekonferenz im März dieses Jahres erstmals wieder – allerdings in einem Onlineformat – durchgeführt. Der Präsident des BFH, Hans-Josef Thesling, gab während seines Vortrags einen Rückblick auf das vergangene Jahr, das erneut im Zeichen der Coronapandemie und ihrer Folgen für den Rechtsschutz im Steuerrecht stand.
Danach hatte sich die Belastung des Bundesfinanzhofs im vergangenen Jahr nicht wesentlich verändert. Die elf Senate des Gerichts haben im Berichtsjahr insgesamt 1.836 Verfahren erledigt. Die Zahl der eingegangenen Fälle belief sich auf 2.022. Dadurch hat sich der Bestand an unerledigten Verfahren zum Jahresende 2021 leicht erhöht. Er liegt mit 1.789 aber noch deutlich unter der Marke von 2.000 Verfahren.
Hervorgehoben wurde die unverändert hohe Erfolgsquote zugunsten der Steuerpflichtigen. Sie lag in den Revisionsverfahren, in denen die eigentlichen Sachfragen des Steuerrechts entschieden werden, bei 49 % und damit auf einem im langjährigen Vergleich außergewöhnlich hohen Niveau (44 % im Jahr 2020). Dagegen war bei den Nichtzulassungsbeschwerden die Erfolgsquote auf 14 % – nach 19 % in 2020 – gefallen. Bezogen auf alle Verfahren wurden 20 % der Fälle zugunsten der Steuerpflichtigen entschieden, im Vorjahr lag die Quote bei 23 %.
Die durchschnittliche Verfahrensdauer sämtlicher Verfahren beim BFH lag in 2021 zum zweiten Mal in Folge bei neun Monaten und damit unter dem langjährigen Durchschnitt der Verfahrensdauer. Diese Zahl umfasst alle Arten von Verfahren, mithin auch Nichtzulassungsbeschwerden und Prozesskostenhilfeanträge. Bei den Revisionsverfahren liegt die durchschnittliche Verfahrensdauer im Berichtsjahr bei 22 Monaten. Die Bearbeitung der Nichtzulassungsbeschwerden dauerte durchschnittlich sieben Monate. Auch im Berichtsjahr 2021 hatten die Senate ihr Augenmerk auf die Bearbeitung älterer Verfahren gelegt. So sind nur noch 154 der zum Jahresende offenen Verfahren (8,6 %) vor 2020 beim BFH eingegangen.
[Quelle: BFH]