Der MüKo zum VVG startete als dreibändiges Werk und ist in dieser jetzt erscheinenden 3. Auflage auf 4 Bände angewachsen. Band 1 befasst sich mit den §§ 1–99 des VVG sowie der VVG-InfoV. Band 2 mit den §§ 100–2016 VVG. Die Bände 3 und 4 beinhalten Nebenbestimmungen und systematische Darstellungen. Der Kauf von Band 1 verpflichtet zur Gesamtabnahme des Werks. Band 1 des Kommentars ist im Vergleich zur Vorauflage aus 2015 um mehr als 200 Seiten auf über 1.900 Seiten angewachsen. Einen Stand der Bearbeitung kann man dem Vorwort leider nicht entnehmen, es stammt aus Dezember 2021 und das Werk wurde im späten Frühjahr 2022 veröffentlicht. Der Verlag C.H. Beck bewirbt als Vorteil des Werks das zeitnahe Erscheinen aller Bände. Band 2 ist aktuell für Juni 2023, die Bände 3 und 4 sind noch nicht mit einer Zeitangabe angekündigt. Wie aktuell die Kommentierungen dann sein werden, ist offen. Das Werk wird als Großkommentar beworben. Inhaltlich ist das Werk ausführlich und fundiert. Es werden, soweit erkennbar, alle relevanten Fragestellungen und Probleme zu den jeweiligen Paragrafen angesprochen und neue Rechtsprechung berücksichtigt. Die Darstellung beinhaltet neben der Übersicht – in Form einer Gliederung – auch zu vielen Paragrafen ein Stichwort- und Fundstellenverzeichnis. Dieses führt gezielt zur jeweiligen Randnummer der Kommentierung. Es hebt sich von einbändigen Kommentaren wie z.B. dem Prölss/Martin im Umfang ab, wobei man die Verwendung der stark reduzierenden Abkürzungen im Prölss/Martin beachten sollte. Die Kommentierung im Langheid/Wandt kommt ohne solche Abkürzungen aus, die Texte sind ausgeschrieben. Allerdings ist die Kommentierung deutlich kürzer als die Kommentierung im Großkommentar Bruck/Möller. Fachlich handelt es sich um ein Werk auf höchstem Niveau. Die Kommentierungen zeigen das Verständnis der Autoren für die Thematik. Es gelingt ihnen, die Themen eingehend, umfassend und verständlich aufzuarbeiten und systematisch korrekt zu gliedern. Der versicherungsrechtliche Neuling kann die Kommentierung für eine erste Einarbeitung ins Versicherungsrecht ebenso nutzen, wie der erfahrene Versicherungsrechtler hier die ihm fehlenden Informationen finden wird. Straffen könnten die Autoren die Hinweise auf das alte bzw. das neue VVG, dies ist nur noch an wenigen Stellen für das Verständnis von Bedeutung. Als Fachkommentar ist dieser 1. Band der 3. Auflage hervorragend und kann nur empfohlen werden. Die Gesamtabnahmeverpflichtung für alle Bände und die zeitliche Verzögerung der Veröffentlichung müssen nochmals erwähnt werden. Der nur selten mit versicherungsrechtlichen Themen betraute Anwalt sollte daher die Investition in das Gesamtwerk wirtschaftlich genau überdenken, auch weil die Möglichkeit besteht, über Beck-online den Zugang zu dem Werk zu erhalten.
Fazit: Der 1. Band des Münchener Kommentars zum VVG ist ein hervorragendes Fachbuch zum Versicherungsrecht und ist ein Muss für den versicherungsrechtlich tätigen Rechtsanwalt.
RA André Naumann, Bornheim