Auch das BAG hat kürzlich seinen Geschäftsbericht für das Jahr 2017 vorgelegt. Es konnte deutlich gesunkene Eingangszahlen (minus 14,48 %) vermelden.
Insgesamt gingen im Geschäftsjahr 2017 2.032 Sachen ein (Vorjahr: 2.376 Sachen). 33,22 % der Eingänge (675 Sachen) entfielen auf Revisionen und Rechtsbeschwerden im Beschlussverfahren. Weitere 56,69 % der Eingänge entfielen auf Nichtzulassungsbeschwerden (1.152 Sachen). Seit dem 17.11.2016 ist nach § 77 ArbGG auch gegen die Nichtzulassung der Revisionsbeschwerde in einem die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss eine Beschwerde statthaft. Diese Verfahren werden beim BAG unter dem Aktenzeichen "AZM" geführt. Im vergangenen Jahr gingen 15 derartige Nichtzulassungsbeschwerden ein. Gegenüber dem Vorjahr stellt dies hinsichtlich der Revisionen und Rechtsbeschwerden im Beschlussverfahren einen Rückgang um 29,98 % dar (Vorjahr: 964 Sachen). Die Zahl der Nichtzulassungsbeschwerden ist gegenüber dem Vorjahr um 10,14 % (1.282 Sachen) zurückgegangen.
Bei einer Betrachtung nach Rechtsgebieten zeigt sich, dass die meisten der neu eingegangenen Streitigkeiten die Beendigung von Arbeitsverhältnissen betrifft, d.h. Kündigungen, Befristungen und Fälle nach § 613a BGB (19,49 %). Danach folgen tarifvertragsrechtliche Angelegenheiten (15,21 %) sowie Streitigkeiten über Arbeitsentgelt (14,32 %) und betriebsverfassungsrechtliche Fragen (13,93 %). Weitere rund 37 % der Neueingänge betrafen "sonstige Gegenstände" wie etwa Altersteilzeit und Vorruhestand.
Im Jahr 2017 sind insgesamt 2.429 Sachen erledigt worden (Vorjahr: 2.195 Sachen). Es handelte sich um 1.049 Revisionen und Rechtsbeschwerden in Beschlussverfahren sowie 1.189 (Vorjahr: 1.301) Nichtzulassungsbeschwerden. Daneben wurden noch 74 Revisions- bzw. Rechtsbeschwerden in Beschwerdeverfahren, 109 Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe außerhalb eines anhängigen Verfahrens sowie acht sonstige Verfahren erledigt. Insgesamt sind im Vergleich zum Vorjahr 10,66 % Verfahren mehr erledigt worden. Es wurden 34,83 % mehr Revisions- und Rechtsbeschwerdeverfahren abgeschlossen (Vorjahr: 778). Die Zahl der erledigten Nichtzulassungsbeschwerden ist um 8,61 % gesunken.
Von den erledigten Revisionen und Rechtsbeschwerden hatten – unter Berücksichtigung der Zurückverweisungen – 305 Erfolg, das entspricht einer Erfolgsquote von 29,08 % gegenüber 27,6 % (215 Sachen) im Vorjahr. Von den Nichtzulassungsbeschwerden waren 66 Beschwerden (5,55 % – im Vorjahr 121 = 9,3 %) erfolgreich. Anhängig sind am Ende des Berichtsjahres noch 1.242 Sachen (Vorjahr: 1.639; 2015: 1.458; 2014: 1.602; 2013: 1.911; 2012: 1.883; 2011: 2.099; 2010: 1.511; 2009: 1.673; 2008: 1.714; 2007: 1.718); davon sind 846 Revisionen (Vorjahr: 1.206).
Die durchschnittliche Dauer eines Verfahrens vor dem BAG betrug im vergangenen Jahr 8 Monate und 12 Tage.
[Quelle: BAG]