(VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 15.2.2022 – PL 15 S 2537/21) • Wird im Vorfeld einer Personalratswahl die Wahlvorstandssitzung nicht entsprechend protokolliert, kann mangels Protokolls nicht davon ausgegangen werden, dass die in § 10 Abs. 5 LPVG zwingend vorgeschriebene Prognose über die Zahl der zu wählenden Personalratsmitglieder tatsächlich ordnungsgemäß vorgenommen worden ist. Dies stellt einen Verstoß gegen die Protokollierungspflicht des § 19 LPVGWO dar, der in der Folge zur Ungültigkeit der Wahl aufgrund eines Verstoßes gegen eine wesentliche Wahlverfahrensvorschrift i.S.v. § 21 Abs. 1 LPVG führt.

ZAP EN-Nr. 269/2022

ZAP F. 1, S. 431–431

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