Im Folgenden sollen die einzelnen Ausprägungsformen von Krypto-Assets und ihre rechtliche Einordnung näher untersucht werden. Darauf aufbauend können dann im folgenden Abschnitt die neuen Aufgaben des Notars bei der Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses dargestellt werden. Um die Funktionsweise der einzelnen Krypto-Assets zu verstehen, muss zunächst das System der Blockchain, auf welchem die Krypto-Assets aufbauen, näher erläutert werden.
1. Blockchain
Unter der Blockchain kann man sich ein digitales, chronologisch aufgebautes, dezentrales, verteiltes und nahezu fälschungssicheres Register, ähnlich einer Datenbank oder einem öffentlichen kollektiven Buchungssystem, vorstellen. Dieses Register (welches auch als Distributed Ledger bezeichnet wird), wird durch ein Computernetzwerk auf peer-to-peer-Basis geführt. Die Besonderheit eines peer-to-peer-Netzwerks besteht darin, dass die Daten simultan und dezentral auf jedem Rechner des Netzwerks/der Teilnehmenden gespeichert werden. Der Begriff Blockchain beruht darauf, dass eine Kette von Blöcken mit Transaktionsdaten abgebildet wird, wobei jeder einzelne Block einer Blockchain Transaktionsdatensätze für einen bestimmten Zeitraum festhält. Die einzelnen Blöcke mit den Transaktionsdaten werden dann fortlaufend miteinander verkettet, indem jeweils ein "digitaler Fingerabdruck" (auch als "Hash" bezeichnet) des vorherigen Blocks in den nachfolgenden Block mit aufgenommen wird. Die dezentrale Speicherung führt dazu, dass die Blockchain geschützt ist und nicht durch einzelne lokale Ereignisse Schaden nehmen kann. Kommt es zum Verlust einer Datenkopie der Blockchain bei einem Teilnehmenden, können die weiteren Netzwerkteilnehmenden ihre Daten zur Verfügung stellen; weichen die gespeicherten Versionen voneinander ab, so gilt diejenige, die die längste Blockchain enthält. Bezüglich der genauen Ausgestaltung der Blockchain gibt es verschiedene Möglichkeiten, der Zugang zur Blockchain kann bspw. frei zugänglich sein oder von einer Erlaubnis abhängen.
Hauptanwendungsfall der Blockchain ist das Hinterlegen sog. Token, welches auch als Tokenisierung bezeichnet wird. Token sind Einträge in einer Blockchain-Datenbank, welche Rechte abbilden. Ein Token ist ausschließlich, einzigartig und nicht vervielfältigbar. Der Token selbst ist grundsätzlich wertlos, über eine Zuweisung zu einem bestimmten Anspruch oder Gegenstand kann jedoch ein Vermögenswert repräsentiert werden oder der Token erhält als Einheit einer Kryptowährung selbst einen intrinsischen Wert. Übertragen wird ein Token dadurch, dass die Berechtigung (und nicht durch ein Verschieben des Tokens selbst) über den entsprechenden Datenbankeintrag geändert wird, wozu grundsätzlich ein kryptografisches System mit Schlüsselpaaren genutzt wird. Zum einen gibt es einen öffentlichen Schlüssel (public key), der öffentlich bekannt ist und der Identifizierung dient (vergleichbar einer IBAN) und zum anderen gibt es einen privaten Schlüssel (private key, generiert durch einen Client), der geheim gehalten wird und zur Authentifizierung und Verschlüsselung genutzt wird (vergleichbar einer PIN).
2. Rechtliche Einordnung von Krypto-Assets
a. Kryptowährungen
Kryptowährungen bezeichnen grundsätzlich digitale Zahlungsmittel, die nicht physisch verkörpert sind und die auf kryptografischen Technologien basieren. Um die rechtliche Einordnung und die damit einhergehende Problematik von Kryptowährungen kurz darzustellen, bietet sich ein Blick auf Bitcoin, als bekanntesten Vertreter der Gattung Kryptowährung, an.
aa. Funktionsweise von Kryptowährungen
Bei Kryptowährungen handelt es sich grunds...