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Als im Jahre 2018 ein US-amerikanischer "Krypto-Millionär" verstarb, führte sein Tod zu einer medialen Aufmerksamkeitswelle. Nach Schätzungen gehörten zu seinem Vermögen bei seinem Tod auch circa 350 Millionen US-Dollar in der Kryptowährung Ripple. Bei der damaligen medialen Berichterstattung stand vor allem im Fokus, dass die Erben durch das Fehlen des sog. "private key" nicht auf die "Krypto Millionen" zugreifen konnten und damit ein Teil des vererbten Vermögens "verloren" ging. Dieser Fall entwickelte sich zum Aufhänger für die deutsche juristische Wissenschaft, um sich mit dem Thema "Vererbung von Kryptowährung" näher zu befassen.
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Selbst wenn man sagen könnte, dass es sich bei diesem Fall noch um einen Einzelfall handelt, muss beachtet werden, dass vor allem Kryptowährungen, wie die bekannteste Kryptowährung Bitcoin, sich mittlerweile auch in Deutschland einiger Beliebtheit erfreuen und ihren Weg in die verschiedenen deutschen Gesellschaftsschichten gefunden haben. Was gesellschaftlich Anklang findet, findet auf kurz oder lang auch immer den Weg auf den Schreibtisch von Juristen, dann natürlich unter der Beachtung verschiedener Gesichtspunkte.
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Dieser Aufsatz möchte sich der Vererbung von Krypto-Assets (zu der genauen Begriffserklärung sogleich unter I.) aus einer anderen erbrechtlichen Perspektive nähern als die bisherige Literatur und dabei nicht den eigentlichen Übergang von Krypto-Assets in das Vermögen der Erben in den Mittelpunkt stellen, sondern sich mit dem notariellen Nachlassverzeichnis und der Rolle des Notars bei Krypto-Assets im Nachlass beschäftigen. Dabei sollen vor allem die Herausforderungen und möglichen veränderten Pflichten des Notars bei der Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses nach § 2314 Abs. 1 S. 3 BGB im Hinblick auf Krypto-Assets herausgestellt werden.
I. Einleitung
Der Begriff Krypto-Assets stammt aus dem Englischen (dort auch als Crypto-Asset bezeichnet) und lässt sich zu Deutsch übersetzen als Krypto-Vermögenswerte. Der Begriff Krypto weist dabei daraufhin, dass es sich um übertragbare digitale Einheiten handelt, die kryptografisch abgesichert sind, sodass ein Kopieren und Duplizieren der digitalen Einheiten nicht möglich ist. Zu den Krypto-Assets zählen neben Kryptowährungen (currency token) auch sog. investment token und utility token sowie andere digitale Darstellungen, die einen Wert besitzen können (wie z.B. non-fungible token, welche auch unter der Bezeichnung NFTs bekannt sind).
Zu den erbrechtlichen und auch steuerrechtlichen Gegebenheiten in Bezug auf Krypto-Assets haben sich bereits erste Literaturmeinungen gebildet. In der erbrechtlichen juristischen Praxis hingegen haben sich bisher noch keine großen Probleme bezüglich Krypto-Assets gebildet, was aber vor allem daran liegt, dass meist junge Leute in Kontakt mit Krypto-Assets stehen und diese jungen Leute sich noch wenig Gedanken über ihre Nachlassplanung machen und auch der Fall des Vererbens selten eintritt. Dieser Umstand könnte sich jedoch auf kurz oder lang verändern. Das allgemeine Problem von Krypto-Assets findet sich aber nicht unbedingt im Erbrecht wieder, sondern vielmehr darin, dass Krypto-Assets nicht als Sachen angesehen werden können, was ihre rechtliche Handhabung erschwert. Im Erbrecht ergibt sich auch noch das Problem, was überhaupt genau bei Krypto-Assets bei einem Erbfall vererbt wird. Ein weiterer Problempunkt, welcher vor allem bei Kryptowährungen auftaucht, ist ihre hohe Volatilität. Und nicht in den Hintergrund geraten darf der Umstand, dass Kryptowährungen nicht so einfach in Fiatgeld umgetauscht werden können, was vor allem im Hinblick auf erbschaftsteuerliche Belange zu Problemen führen kann.
Aus der Sicht eines Notars, welcher ein notarielles Nachlassverzeichnis errichten soll, wurden sich Krypto-Assets bisher in der Literatur nicht umfassend genähert. Auch in der Rechtsprechung gibt es keine Anhaltspunkte für einen Umgang mit Krypto-A...