Bei der Ermittlung seitens der Erben, ob eine Anzeige und Berichtigung gem. § 153 AO zu erfolgen hat, sollten sich diese zunächst einen Überblick über Einkommen und Vermögen des Erblassers vor und nach dem Wegzug verschaffen. Vor dem Wegzug des deutschen Erblassers in die Schweiz kommt etwa eine Einkommensteuerhinterziehung aufgrund nicht deklarierter schweizerischer Einkünfte z. B. aus Kapitalvermögen oder aus Vermietung und Verpachtung in Betracht. Lassen die Kontoinformationen aus der Schweiz auf Zahlungen an oder von Stiftungen oder Trusts schließen, sollte unbedingt geprüft werden, ob in Deutschland etwaige Schenkungssteueransprüche in der Vergangenheit entstanden sind. Die Wegzugsbesteuerung greift in Deutschland nur unter sehr engen Voraussetzungen ein. Ihr sollten die Erben das Augenmerk widmen, wenn der Erblasser auch nach Wegzug aus Deutschland an Unternehmen in Deutschland beteiligt war.

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