Der Beitrag beschäftigt sich mit den Möglichkeiten, auch nach Eintritt der Bindungswirkung vom gemeinschaftlichen Testament oder Erbvertrag abweichende letztwillige Verfügungen zu treffen und zwar insbesondere mit dem Ziel einer gegenüber der ursprünglich vorgesehenen Nachfolgeregelung günstigeren erbschaftsteuerlichen Behandlung oder einer sinnvolleren Vermögensallokation innerhalb der Familie.

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