Auf einen Blick

Wer eine Vorsorgevollmacht erteilt, kann dadurch sich und seine Erben gefährden: Im Fall der Fälle steht er ohne den Schutz betreuungsgerichtlicher Aufsicht über den Umgang mit seinem Vermögen da. Auch vormals wohlhabende Menschen können durch "privatautonome Rechtsfürsorge" sehr schnell zum Sozialfall werden. Ihr gesetzlicher Schutz gegen Missbrauch von Betreuungsmacht bleibt gegen den Schutz amtlich betreuter Menschen deutlich zurück. Insofern die Reform 2023 hierdurch den Gleichheitssatz des Grundgesetzes und die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention verletzt, ist bereits jetzt eine Reform der Reform verfassungsrechtlich zwingend und rechtspolitisch gefordert.

Autor: Dr. Bertil Sander, Stellvertretender Leiter des NRK-Sekretariats, Berlin

ZErb 4/2023, S. 121 - 130

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