Am 24.2.2024 fand das Symposium zu den "Schutzmöglichkeiten bei der Vorsorgevollmacht – Herausforderungen für Staat, Notariat und Anwaltschaft" an der Juristischen Fakultät der Humboldt Universität zu Berlin statt. Es war eine gemeinschaftliche Veranstaltung des Forschungsinstituts für Notarrecht, dem Bundesministerium für Justiz und dem VorsorgeAnwalt e.V.
Die Begrüßung fand durch Herrn Prof. Dr. Gregor Bachmann statt. Es folgte das Grußwort durch die Staatssekretärin beim BMJ Dr. Angelika Schlunck.
Der erste Themenblock betraf die "Kontrolle der Geschäftsfähigkeit bei Errichtung und Widerruf". Das Impulsreferat hierzu hielt Frau Annette Schnellenbach, BMJ, welche die Risiken der umfassenden Vollmacht aufzeigte und den Eingriff durch den Staat diskutierte. Als Leitfaden begann sie mit dem Zitat von Carlo Schmid "Freiheit ist nur möglich, wenn man bereit ist, ein Risiko einzugehen" und endete mit einem Zitat von Lenin: "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.".
Frau Notarin Dörte Zimmermann moderierte und eröffnete die Diskussionsrunde des ersten Blocks. Sie betonte die Zunahme der Anzahl der registrierten Vorsorgevollmachten.
Herr RA und FA ErbR Martin Lang führte aus, dass es bei Krankheiten wie vaskulären Demenzen oder Schlaganfall schwankende Diagnosen gäbe, eine Feststellung der Geschäftsfähigkeit durch den Notar schwierig sei. Aufgabe des Notars sei es, mit dem Vollmachtgeber zu erörtern, welche Inhalte an diesem Tag beurkundet werden sollen. Sei dies nicht möglich, müsse der Notar die Beurkundung ablehnen. Ein Widerruf der Vorsorgevollmacht sollte zeitnah möglich bleiben, ein Nachforschen durch Notare sei jedoch wünschenswert, da unter Umständen nur eine Einschränkung der Vollmacht gewollt sei.
Herr Prof. Dr. Dr. h.c. Volker Lipp führte aus, dass die medizinischen Krankheitsbilder unterschiedlich seien, eine reine medizinische Diagnose bei der Prüfung der Geschäftsfähigkeit nicht ausreiche; die Beurteilung der Einsichts-, Urteils- und Handlungsfähigkeit müssten ebenfalls erfolgen. Die Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Vorsorgevollmacht seien niedrigschwelliger als im europäischen Ausland. Erwähnung der Zweifel an der Geschäftsfähigkeit in einer Vollmacht führe zu deren Untauglichkeit. Sonderregelungen für den Widerruf und die einhergehende Selbstbindung seien bei einer nicht fremdnützigen Vollmacht problematisch. Eine allgemeine Beratungsaufgabe bei Beglaubigung bei Behörden würde lediglich zur Verschärfung der Vollmachterteilung führen. Im Zweifel wäre eine Betreuungsverfügung vorzugswürdig.
Frau Notarin Dr. Karin Raude betonte, dass Notare keine Ärzte seien und in einem Vieraugengespräch keine schwierig psychiatrische Befragung durchführen könnten. Im Rahmen des Gesprächs vor der Beurkundung könne festgestellt werden, ob der Vollmachtgeber die Tragweite des zu Beurkundenden nachzuvollziehen könne, bei einer Beglaubigung sehe das Gesetz keine Prüfung, kein Erörterungsgespräch vor. Ein Zweifelsvermerk betreffend die Geschäftsfähigkeit mache die Vollmacht unbrauchbar. Probleme seien auch gegeben, wenn in der Praxis die Vorlage der Ausfertigung nicht verlangt werde und der Widerruf der Vollmacht nur per Post erfolge.
Herr Prof. Dr. Tilmann Wetterling führte aus, dass ärztliche Bescheinigungen in der Regel gerade nicht geeignet seien, um im Rahmen einer Begutachtung auf eine Geschäfts(un)fähigkeit zu schließen; es sei auch die Handlungsfähigkeit zu prüfen. Bei den meisten Fällen handele es sich um neurologische und neuropsychologische Fälle. Häufig läge eine Aphasie vor, sodass keine verbale Äußerung möglich und folglich das Verstehen schwer zu prüfen sei. Drittbeeinflussung sei schwer nachweisbar. Eine Prüfung müsste in drei Schritten erfolgen: Der Proband müsse verstehen, er müsse mit dem Verstandenen etwas anfangen können und im letzten Schritt aus der Information einen Willen bilden. Bei Erteilung einer Patientenverfügung wäre ein Gespräch mit einem Arzt wünschenswert.
Der zweite Block wurde von Frau Notarin Elke Holthausen-Dux moderiert und behandelte die "schützenden Vorgaben durch Vollmachtsgestaltung" und begann mit dem Impulsreferat von Frau Dominique Tank, BMJ, welche ausführte, dass über sechs Millionen Vorsorgevollmachten registriert seien. Weder Form der Errichtung noch eine entsprechende Beratung seien vorgesehen. Auch bedarf es keiner Wirksamkeitsvoraussetzungen, was die Erteilung der Vorsorgevollmacht niederschwellig und kostengünstig mache.
Herr Prof. Dr. Bernhard Knittel führte an, dass Einzelerlebnisse zwar bekannt werden würden, jedoch werde in den Abläufen nicht deutlich, wann die Vollmacht an sich missbraucht werden würde. Aufgabe des BMJ wäre es, dies zu untersuchen. Es müssten Probleme im Rahmen der Erteilung mit den Vollmachtgebern erläutert werden, beispielsweise die Befreiung von § 181 BGB. Dokumentationspflichten seien nötig.
Herr RA und FA ErbR Dr. Dietmar Kurze führte aus, dass es einen massiven Vollmachtsmissbrauch gäbe, wissenschaftlich fundierte Untersuchungen jedoch leider ...