Einführung
Bei Unternehmensnachfolgegestaltungen spielen insbesondere im Zusammenhang mit der Umqualifizierung von Privatvermögen in ertragsteuerliches Betriebsvermögen gewerblich geprägte Personengesellschaften in Form einer GmbH & Co. KG eine bedeutende Rolle. Dabei lauern Fallstricke im Detail. Eine in der Praxis der Nachfolgeberatung gängige Gestaltungsoption ist die GmbH & Co. KG in Form der Einheitsgesellschaft. Die Einheitsgesellschaft weist dabei deutliche Vorteile gegenüber einer beteiligungsidentischen Ausgestaltung aus. Diese sollen nachfolgend vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um diese Gestaltungsform einer näheren Betrachtung unterzogen werden.
I. Vorbemerkung
Durch Gründung einer gewerblich geprägten GmbH & Co. KG lassen sich nach aktuell noch geltender Rechtslage insbesondere im Hinblick auf die erbschaftsteuerlichen Vergünstigungen (Betriebsvermögensfreibetrag iHv EUR 225.000, Bewertungsabschlag iHv 35 %, Steuerklasse I auch für Familienfremde und voller Abzug der Verbindlichkeiten aufgrund der Einheitsbetrachtung) im Rahmen der Nachfolgegestaltung deutliche Vorteile erzielen. Es bleibt jedoch zu befürchten, dass derartige Gestaltungen in Anbetracht der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungswidrigkeit des noch geltenden Erbschaftsteuerrechts und der aktuellen Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts zukünftig nicht mehr von den bisherigen Vergünstigungen profitieren werden. Der Beliebtheit der GmbH & Co. KG als Rechtsform für den Mittelstand wird dies jedoch keinen Abbruch tun. Verbindet die GmbH & Co. KG doch die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung und Flexibilität in der Geschäftsführung in hervorragender Weise.
II. Gestaltungsformen der GmbH & Co. KG
Bei der GmbH & Co. KG handelt es sich um eine von der Gestaltungspraxis geschaffene Grundtypenvermischung, die von der Rechtsprechung und schließlich auch konkludent vom Gesetzgeber anerkannt wurde. Die GmbH & Co. KG kann als beteiligungsidentische Gesellschaft oder als sog. Einheitsgesellschaft ausgestaltet werden.
1. Beteiligungsidentische GmbH & Co. KG
Bei beteiligungsidentischer Ausgestaltung der GmbH & Co. KG werden die Beteiligungsquoten der Kommanditisten an der KG und an der Komplementär-GmbH synchronisiert. In beiden Gesellschaften (GmbH einerseits und Kommanditgesellschaft andererseits) müssen Regelungen über Abtretung, Vererbung und Veräußerung von Gesellschaftsanteilen in den Gesellschaftsverträgen harmonisiert und abgestimmt werden. Durch diese Verzahnung der beiden Gesellschaften soll ein dauerhafter Gleichlauf der Beteiligungsverhältnisse erreicht werden. Bei der beteiligungsidentisch ausgestalteten GmbH & Co. KG müssen grundsätzlich GmbH-Anteile und KG-Anteile in notarieller Form übertragen werden. Um die Beteiligungsidentität zu erhalten, sind in den Gesellschaftsverträgen stets Synchronklauseln enthalten, die bedingen, dass die Formvorschriften des § 15 Abs. 4 GmbHG auch auf die Übertragung von Kommanditanteilen anzuwenden sind, obwohl Letztere regelmäßig ohne Einhaltung notarieller Formvorschriften übertragbar sind.
2. Einheitsgesellschaft
Die Einheitsgesellschaft ist eine Sonderform der GmbH & Co. KG, bei der eine GmbH die Stellung des geschäftsführungs- und vertretungsberechtigten Komplementärs übernimmt. Dabei werden die GmbH-Anteile nicht wie üblich von den Kommanditisten der KG gehalten, sondern die KG selbst ist Alleingesellschafterin der Komplementär-GmbH. In der Regel wird zunächst eine GmbH gegründet. Bei Errichtung der KG legen die GmbH-Gesellschafter s...