Für die konkrete Applikation müssen alle Quellen herangezogen werden, vor allem Niederschriften über die Beratung mit den Gemeinderäten. So sind die Protokolle durchgehend in "Ergebnis der Beratung" und "Entschließung des Bürgermeisters" aufgebaut. Gemäß dem oben beschriebenen "Führer-Prinzip", welches bis auf die Kommunalebene heruntergezont war, hatte der Gemeinderat sehr oft Vorschlags- und Billigungsfunktion, während dem Bürgermeister die Anordnungsbefugnis zufiel. Dies bestätigt zumeist eine praktizierte "Unterordnung" oder zumindest "Einordnung" in die oben skizzierte NS-Verwaltungsstruktur.

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