Pflichtverletzungen eines Testamentsvollstreckers lassen ein ihm testamentarisch eingeräumtes Recht zur Benennung eines weiteren oder Ersatztestamentsvollstreckers nicht erlöschen, selbst nicht im Fall der Entlassung des Testamentsvollstreckers aus dem Amt.

OLG Hamburg, Beschl. v. 9.2.2021 – 2 W 53/20

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