Das per 1.8.2008 in Kraft tretende Schenkungsmeldegesetz (SchenkMG)[2] hat Auswirkungen auf verschiedene österreichische Steuerrechtsmaterien: Neben Änderungen im EStG[3] ergeben sich Änderungen der Bundesabgabenordnung (BAO), des Finanzstrafgesetzes (FinStrG), des GrEStG und wird ein neues Stiftungseingangsteuergesetz (StiftEG) erlassen. Bemerkenswerterweise verbleibt das vom VfGH aufgehobene ErbStG im Rechtsbestand, lediglich wurde die Wirksamkeit der Grundtatbestände eingeschränkt, wodurch das Entstehen neuer Steuerschulden ab dem 1.8.2008 unmöglich wird. Der Entwurf des SchenkMG wurde ja bereits im Heft 5/2008[4] in Grundzügen dargestellt, jedoch weicht der endgültige Gesetzeswortlaut doch einigermaßen vom Entwurf aus dem März 2008 ab. Der vorliegende Beitrag soll die wesentlichen Neuerungen des SchenkMG darstellen.
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