Einführung

Anwälte führen Prozesse und sind Berater ihrer Mandanten. Dabei geraten auch "kleine" Beratungsfelder immer mehr in den Fokus. Ein solches Beratungsfeld ist das der Stiftungen. Stiftungen spielen etwa als "selbst geschaffene Erben oder Nachfolger" eine zunehmende Rolle in der Beraterpraxis.[1]

[1] Ausf. Schiffer (Hrsg.), Die Stiftung in der Beraterpraxis, 3. Aufl. 2013.

I. Fachliche Spezialisierung oder Spezialisierung auf Lebenssachverhalte?

Im Anwaltsbereich werden nach wie vor weitere fachliche Spezialisierungen und zusätzliche Fachanwaltsbezeichnungen gefordert.[2] Eine rein fachlich spezialisierte Betrachtung – verstellt aber nicht selten den Blick auf eine sinnvolle Lösung, die zu den Wünschen des Auftraggebers (Stifters) passt. Vor Lösungen von der Stange ist gerade bei Stiftungen nachhaltig zu warnen.[3]

Anstelle, aber jedenfalls neben der Spezialisierung auf rechtliche Fachgebiete – sollte aus unserer Sicht eine Spezialisierung des Beraters auf Lebenssachverhalte treten, die eine Gesamtbetrachtung der wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und menschlichen Aspekte eines zu lösenden Problems oder Problembereichs fördert.

Ein aktueller, traditionell positiv besetzter und interessanter Lebenssachverhalt ist der der Stiftungen mit seinen vielfältigen Facetten. Gefragt ist gestern wie heute die fachlich kompetente und engagierte Beraterpersönlichkeit, die sich in bestimmten Lebenssachverhalten nicht nur juristisch oder steuerlich auskennt, sondern die Sachverhalte aufgrund von Fachwissen und Erfahrung in ihrer Gänze erfasst.

[2] Man betrachte nur die Flut von Aufsätzen dazu in den Kammerzeitschriften und im Anwaltblatt oder google das Thema.
[3] Siehe dazu bezogen auf Treuhandstiftungen: Schiffer/Pruns, Die Stiftung 4/12, 18 f ("Vorsicht bei Treuhandstiftungen “von der Stange’").

II. Das Stiftungsrecht als Beratungsfeld

Das Stiftungsrecht bietet ein modernes und zukunftsweisendes Beratungsfeld. Stiftungen sind offensichtlich keine Modeerscheinung, sondern begleiten die Beraterzunft schon seit Jahrhunderten. Sie erfreuen sich aktuell eines besonderen Interesses. Beispielsweise werden unternehmensverbundene Stiftungen mehr oder weniger reflektiert (ein generelle kritische Reflextion der möglichen Schwachstellen und vor allem der konkrete Blick im Einzelfall sind schon angeraten)[4] traditionell als "Chance für den Mittelstand" und als "Weg zur Unternehmenssicherung"[5] sowie als "Instrumente dauerhafter Vermögensbindung"[6] gepriesen. Ihnen wird "eine Vielzahl von Vorzügen" attestiert.[7] Auch außerhalb des unternehmerischen Bereichs gewinnt die Stiftung als Ansatz "zwischen Altruismus und der Vermögensnachfolgeplanung"[8] für die Erbfolgegestaltung offensichtlich generell an Bedeutung.[9] Das zeigt sich u. a. in der großen Anzahl einschlägiger Publikationen.[10] Inzwischen hat der Bundesverband Deutscher Stiftungen[11] sogar ein Stiftungs-TV[12] initiiert.

[4] Dazu Schiffer/Pruns, in: Schiffer (Hrsg.), Die Stiftung in der Beraterpraxis, § 10 Rn 8 ff; Rn 36 ff.
[5] Siehe etwa Nietzer/Stadie, NJW 2000, 3457; Götz, NWB F. 2, 7329; Feick, BB 2006, BB-Special 6, 13 (18): "zahlreiche Chancen und Vorteile"; Götz, INF 2004, 669 (673); Heuser/Frye, BB 2011, 983 ff. (Kritisch gerade zu diesem Aufsatz Schiffer, www.stiftungsrecht-plus.de "Für Sie gelesen ..." am 7.5.2011).
[6] Siehe Wochner, MittRhNotK 1994, 89; Turner, DB 1995, 413; Turner/Doppstadt, DStR 1996, 1448.
[7] Jahn, GmbH-Steuerpraxis 2010, 102; Blumers, DStR 2012, 1, hat "sieben Vorzüge" gefunden.
[8] Siehe Herfurth/Dehesselles, Private 02/2002, 16 ff.
[9] Siehe etwa Gesmann-Nuissl, BB 2006, BB-Special 6, 2 (7 f); Müller/Schubert, DStR 2000, 1289; Schindler, Stiftung & Sponsoring 2/2008, 30; Schindler/Meyn, Stiftung & Sponsoring 1/2009, 18; Schleitzer, Stiftung & Sponsoring 4/2007, 26.
[10] Siehe etwa das Literaturverzeichnis in Schiffer (Hrsg.), Die Stiftung in der Beraterpraxis, das nur einen kleinen Teil der beinahe unüberschaubaren Literatur nennt.
[11] www.stiftungen.org.
[12] www.stiftungs-tv.de.

III. Zentrale Aufgabe der Beratung: der Mandant und die Stiftungsreife

Das Stiftungsrecht und das Stiftungssteuerrecht sind zu kompliziert und zu komplex, als dass der Laie und/oder der nicht informierte Berater sich alleine zurechtfinden könnten.[13] Dennoch muss sich ein potenzieller Stifter intensiv mit seinem Stiftungsprojekt befassen. Eine kompetente fachliche Beratung ist dabei grundsätzlich unerlässlich. Dabei ist es durchaus nicht unüblich, dass z. B. der erstberatende "Hausanwalt" für ein Stiftungsprojekt einen in der Spezialmaterie erfahrenen und ausgewiesenen Kollegen als Zweitberater hinzuzieht.

Der Berater eines Stifters und/oder einer Stiftung wird vielfach tatsächlich Manager der von ihm für seine Mandanten bearbeiteten Probleme im Zusammenhang mit der Stiftungserrichtung sein. Er ist dann auch Projektmanager. Als bewusster Beratungsansatz wird das Projektmanagement von Beratern, die sich eher als Fachspezialisten denn als Manager begreifen, aber wohl noch eher selten gesehen.

[13] Ausführlich zu den vieldiskutierten Fragen im Zusammenhang mit der Beratung von Stiftungen Schiffer, Die Stiftung in der Beraterpraxis, 3. Aufl. 2013, sowie ...

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