Die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist gesetzlich nicht geregelt. Die Beteiligten sollten, soweit sie nicht die derzeit kaum berechenbare Rechtsprechung in Kauf nehmen wollen, auf eine vertragliche Regelung ihrer Angelegenheiten Wert legen. Neben den Regelungsfragen beim Bau einer Immobilie bzw. deren Mitfinanzierungsmodellen, stehen insbesondere die Regelungen betreffend Krankheit und Tod des Partners und die Fragen des Erbfalls mit der Vermögensnachfolge im Vordergrund. Es gibt kein gesetzliches Erbrecht des nichtehelichen Lebensgefährten.

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